Wann, wo, was? – Deine Fristen im Überblick
Abmeldung von Modulprüfungen
Abmeldung für Klausuren und mündliche Prüfungen ist bis eine Woche vor Prüfungstermin möglich.
Anmeldung zu Modulprüfungen
Wintersemester:
Seminare*, Labs* und Projektgruppen*:
17.–31. Oktober
Übungen*, Module ohne abschließende Prüfung*:
1.–21. Dezember
Klausuren und mündliche Prüfungen (erster Termin):
1.–21. Dezember
Klausuren und mündliche Prüfungen (zweiter Termin**):
vom 1. Dezember bis eine Woche vor dem Prüfungstermin
Bewerbung zum Bachelorstudium
Die Bewerbungsfristen für die Bachelorstudiengänge findest du beim zentralen Studierendensekretariat der Universität Bonn.
Achtung
Bitte beachte, dass für die Masterstudiengänge "Computer Science" und "Cyber Security" unterschiedliche Fristen gelten.
Studienbeginn im Wintersemester 2024/2025
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Für das Wintersemester 2024/2025 werden keine Bewerbungen mehr angenommen.
Studienbeginn im Sommersemester 2025
Erster Bewerbungszeitraum: vom 15. Oktober bis zum 1. November 2024. Du erhältst die Entscheidung, ob du qualifiziert bist, bis zum 1. Dezember. Du erhältst die Entscheidung, ob du zugelassen wirst, bis zum 1. Februar.
Zweiter Bewerbungszeitraum: vom 1. Januar bis zum 15. Januar 2025. Du erhältst die Entscheidung, ob du qualifiziert bist und ob du zugelassen wirst, bis zum 1. Februar.
Studienbeginn im Wintersemester 2024/2025
Die allgemeine Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
Für bestimmte Gruppen* ist die Bewerbung noch bis zum 1. Oktober 2024 möglich. Du erhältst die Entscheidung, ob du zugelassen wirst, innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Bewerbung.
Studienbeginn im Sommersemester 2025
Erster Bewerbungszeitraum: vom 15. Oktober bis zum 1. November 2024. Du erhältst die Entscheidung, ob du zugelassen wirst, bis zum 1. Dezember. Hinweis: Die Bewerbungen werden für mehrere Regionen getrennt in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Aus der Region Süd-Asien (Bangladesch, Bhutan, Indien, Nepal, Pakistan und Sri Lanka) erhalten wir in der Regel mehr Bewerbungen, als wir bearbeiten können. Selbst wenn du deine Bewerbung fristgerecht einreichst, erhältst du also möglicherweise keine Antwort.
Zweiter Bewerbungszeitraum: vom 1. Januar bis zum 15. Januar 2025. Du erhältst die Entscheidung, ob du zugelassen wirst, bis zum 15. Februar. Für Bewerber*innen aus Süd-Asien ist dieser Bewerbungszeitraum wahrscheinlich geschlossen, infolge des Rückstands vom ersten Bewerbungszeitraum.
Dritter Bewerbungszeitraum (nur für bestimmte Gruppen*): vom 16. Januar bis zum 1. April 2025. Du erhältst die Entscheidung, ob du zugelassen wirst, innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Bewerbung.