Universität Bonn

Institut für Informatik

Wann, wo, was? – Deine Fristen im Überblick

Abmeldung von Modulprüfungen

Abmeldung für Klausuren und mündliche Prüfungen ist bis eine Woche vor Prüfungstermin möglich.

Anmeldung zu Modulprüfungen

Wintersemester:

Seminare*, Labsund Projektgruppen*:

17.–31. Oktober

Übungen*, Module ohne abschließende Prüfung*:

1.–21. Dezember

Klausuren und mündliche Prüfungen (erster Termin):

1.–21. Dezember

Klausuren und mündliche Prüfungen (zweiter Termin**):

vom 1. Dezember bis eine Woche vor dem Prüfungstermin

Sommersemester:

Seminare*, Labsund Projektgruppen*:

17.–30. April

Übungen*, Module ohne abschließende Prüfung*:

1.–21. Juni

Klausuren und mündliche Prüfungen (erster Termin):

1.–21. Juni

Klausuren und mündliche Prüfungen (zweiter Termin**):

vom 1. Juni bis eine Woche vor dem Prüfungstermin

*Die Prüfung setzt die Teilnahme am Modul voraus. Für die Teilnahme musst du dich gegebenfalls schon zum oder vor dem Semesteranfang gesondert anmelden. Informiere dich rechtzeitig im Modulhandbuch, im Vorlesungszeichnis auf BASIS, und, wenn verüfgbar, auf der eCampus-Seite.
**Wenn du dein Masterstudium "Computer Science" vor oder im SoSe 2023 angefangen hast und noch nach der Prüfungsordnung 2011/2014 studierst, ist keine Anmeldung für den zweiten Prüfungstermin erforderlich, lediglich für den ersten Termin musst du dich selbst anmelden. Diese Anmeldung beinhaltet auch die Anmeldung für die Übung. Wenn du im ersten Termin nicht bestanden hast (z. B. aufgrund von Prüfungsabmeldung, Nicht-Erscheinen, oder eines nicht-ausreichenden Prüfungsergebnisses), wirst du automatisch zum zweiten Prüfungstermin angemeldet. 

Bewerbung zum Bachelorstudium

Die Bewerbungsfristen für die Bachelorstudiengänge findest du beim zentralen Studierendensekretariat der Universität Bonn.


Bewerbung zum Masterstudium

Achtung

Bitte beachte, dass für die Masterstudiengänge "Computer Science" und "Cyber Security" unterschiedliche Fristen gelten.

Deine Bewerbungsfristen für den Master Cyber Security

Studienbeginn im Wintersemester 2024/2025

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Für das Wintersemester 2024/2025 werden keine Bewerbungen mehr angenommen.

Studienbeginn im Sommersemester 2025

Erster Bewerbungszeitraum: vom 15. Oktober bis zum 1. November 2024. Du erhältst die Entscheidung, ob du qualifiziert bist, bis zum 1. Dezember. Du erhältst die Entscheidung, ob du zugelassen wirst, bis zum 1. Februar.

Zweiter Bewerbungszeitraum: vom 1. Januar bis zum 15. Januar 2025. Du erhältst die Entscheidung, ob du qualifiziert bist und ob du zugelassen wirst, bis zum 1. Februar.

Deine Bewerbungsfristen für den Master Computer Science

Studienbeginn im Wintersemester 2024/2025

Die allgemeine Bewerbungsfrist ist abgelaufen.

Für bestimmte Gruppen* ist die Bewerbung noch bis zum 1. Oktober 2024 möglich. Du erhältst die Entscheidung, ob du zugelassen wirst, innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Bewerbung.

Studienbeginn im Sommersemester 2025

Erster Bewerbungszeitraum: vom 15. Oktober bis zum 1. November 2024. Du erhältst die Entscheidung, ob du zugelassen wirst, bis zum 1. Dezember. Hinweis: Die Bewerbungen werden für mehrere Regionen getrennt in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Aus der Region Süd-Asien (Bangladesch, Bhutan, Indien, Nepal, Pakistan und Sri Lanka) erhalten wir in der Regel mehr Bewerbungen, als wir bearbeiten können. Selbst wenn du deine Bewerbung fristgerecht einreichst, erhältst du also möglicherweise keine Antwort.

Zweiter Bewerbungszeitraum: vom 1. Januar bis zum 15. Januar 2025. Du erhältst die Entscheidung, ob du zugelassen wirst, bis zum 15. Februar. Für Bewerber*innen aus Süd-Asien ist dieser Bewerbungszeitraum wahrscheinlich geschlossen, infolge des Rückstands vom ersten Bewerbungszeitraum.

Dritter Bewerbungszeitraum (nur für bestimmte Gruppen*): vom 16. Januar bis zum 1. April 2025. Du erhältst die Entscheidung, ob du zugelassen wirst, innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Bewerbung.

* Du kannst dich in den Bewerbungszeiträumen für bestimmte Gruppen bewerben, wenn eine der folgenden Aussagen zutrifft: (i) Du hast von uns bereits einen Zulassungsbescheid für ein früheres Semester empfangen; (ii) Du wohnst bereits in Deutschland; (iii) Du kannst ohne Visum nach Deutschland einreisen. Letzteres gilt für Staatsangehörige von allen EU-Mitgliedstaaten, Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, Südkorea, der Schweiz, und den USA.
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