Universität Bonn

Institut für Informatik

Wann, wo, was? – Deine Fristen im Überblick

Abmeldung von Modulprüfungen

Abmeldung für Klausuren und mündliche Prüfungen ist bis eine Woche vor Prüfungstermin möglich.

Anmeldung zu Modulprüfungen

Wintersemester:

1. Phase:

Vorlesungen, Seminare*, Labs*, Projektgruppen*, Studienleistungen*, Module ohne abschließende Prüfung*:

13.–31. Oktober

2. Phase:

Klausuren und mündliche Prüfungen (erster Termin):

1.–21. Dezember

Klausuren und mündliche Prüfungen (zweiter Termin):

vom 1. Dezember bis eine Woche vor dem Prüfungstermin

Sommersemester:

1. Phase:

Vorlesungen, Seminare*, Labs*, Projektgruppen*Studienleistungen*, Module ohne abschließende Prüfung*:

1.–30. April

2. Phase:

Klausuren und mündliche Prüfungen (erster Termin):

1.–21. Juni

Klausuren und mündliche Prüfungen (zweiter Termin):

vom 1. Juni bis eine Woche vor dem Prüfungstermin

*Die Prüfung setzt die Teilnahme am Modul voraus. Für die Teilnahme musst du dich gegebenfalls schon zum oder vor dem Semesteranfang gesondert anmelden. Informiere dich rechtzeitig im Modulhandbuch, im Vorlesungszeichnis auf BASIS, und, wenn verüfgbar, auf der eCampus-Seite.

Bewerbung zum Bachelorstudium


Bewerbung zum Masterstudium

Die folgenden Informationen gelten für unsere Masterstudiengänge in Artificial Intelligence, Computer Science und Cyber Security. (Informationen zu anderen Masterstudiengängen findest du auf den Webseiten der jeweiligen Prüfungsämter.)

Studienbeginn im Sommersemester 2026

Die Bewerbung ist geschlossen.

Studienbeginn im Wintersemester 2026/2027

Erste Bewerbungsphase: vom 15. April bis zum 1. Mai 2026.
Zweite Bewerbungsphase (nur für EWR-Studierende*): vom 15. Juni bis zum 15. Juli 2026.

*) Als EWR-Studierende gelten Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen. Als EWR-Studierende gelten auch Studierende, die bis zum 30. September 2026 einen Bachelor- oder Masterabschluss an einer Hochschule in Deutschland erwerben bzw. erworben haben. Als EWR-Studierende können außerdem Familienangehörige von EU-Bürgern gelten (Einzelheiten siehe das Bewerbungsformular oder § 1 Abs. 2 VergabeVO NRW).

Wir bemühen uns, die Zulassungsentscheidungen für Studierende aus Nicht-EWR-Ländern bis zum 15. Juni und für Studierende aus EWR-Ländern bis zum 15. August zu treffen. Studierende aus EWR-Ländern, die sich (freiwillig) in der ersten Bewerbungsphase bewerben, erhalten bis zum 15. Juni eine Entscheidung darüber, ob sie für den Studiengang qualifiziert sind, und bis zum 15. August eine Entscheidung über die Zulassung.

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