Fach- & Hochschulwechsel – Dein Weg zu uns
Erwägst du einen Wechsel in einen unserer Studiengänge, nachdem du bereits in einem Studiengang desselben Niveau an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Fachbereich eingeschrieben warst? Dann gibt es vielleicht zwei Wege, um zugelassen zu werden:
- Du kannst dich für die reguläre Zulassung zum ersten Fachsemester bewerben. Wenn du zugelassen wirst, kannst du die Anrechnung von Leistungen aus deinem bisherigen Studiengang beantragen, und dein Studienplatz im ersten Fachsemester kann dann entsprechend der Anzahl der angerechneten Leistungspunkte in einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester umgewandelt werden.
- Du kannst zunächst eine Anrechnungsbescheinigung beantragen und anschließend die Zulassung zum entsprechenden höheren Fachsemester beantragen.
Wie dies in der Praxis abläuft, hängt von dem Studiengang ab, in den du wechseln möchtest. Klicke einfach auf die unten stehenden Fragen, um mehr zu erfahren.
Wenn du in einen unserer Bachelor-Studiengänge wechseln möchtest, musst du die deutsche Sprache fließend beherrschen (Niveau C1 oder höher).
Um deine Chancen zu maximieren, empfehlen wir dir, beide Möglichkeiten zur Bewerbung zu nutzen:
- Sofern die Bewerbungsfrist für das erste Fachsemester noch nicht abgelaufen ist, bewirbst du dich für das erste Fachsemester.
- Unabhängig von deiner Bewerbung für das erste Fachsemester füllst du das Antragsformular für eine Anrechnungs- und Einstufungsbescheinigung aus und sendest es an bama+transfer@informatik.uni-bonn.de.
- Solltest du (noch) keinen Studienplatz für das erste Fachsemester erhalten haben, bewirbst du dich anschließend entsprechend deiner Anrechnungsbescheinigung um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester (beachte, dass die Fristen und Verfahren für höhere Fachsemester abweichen!).
Bitte beantrage die Anrechnungs- und Einstufungsbescheinigung mindestens einen Monat vor Semesterbeginn, insbesondere wenn du bisher an einer anderen Hochschule studiert hast. Andernfalls können wir die Bescheinigung möglicherweise nicht rechtzeitig für die Zulassung ausstellen. Ob eine Zulassung zu einem höheren Fachsemester möglich ist, hängt davon ab, wie viele Leistungspunkte angerechnet werden können, und – im Falle des Studiengangs „Cyber Security“ – auch davon, ob tatsächlich Studienplätze in höheren Fachsemestern frei geworden sind.
Bei unseren Masterstudiengängen sind der Antrag auf Zulassung und der Antrag auf Anrechnung von Leistungspunkten in einem Verfahren zusammengefasst: Bewirb dich einfach um einen Studienplatz für das erste (oder ein beliebiges) Semester. Im Bewerbungsformular wirst du gefragt, ob du bereits Module auf Master-Niveau absolviert hast. Falls ja, behandeln wir deine Bewerbung je nach Verfügbarkeit von Studienplätzen und der Anzahl der anrechenbaren Leistungspunkte als eine Bewerbung um einen Studienplatz im ersten Semester oder in einem höheren Semester.
Bitte beachte die Bewerbungsfristen: Je nachdem, aus welchem Land du kommst, können diese bis zu fünf Monate vor Semesterbeginn liegen.
Es gibt keine formelle Obergrenze für die Anzahl der anrechenbaren Leistungspunkte. Wenn du bereits viele Leistungspunkte in einem Studiengang erworben hast, der ähnlich großen Wert auf Theorie legt wie unsere Studiengänge, ist ein Einstieg in das vierte oder sogar fünfte Semester unserer Bachelor-Studiengänge unter Umständen möglich.
Hochschulen haben aber viel Freiheit ihre Studiengänge nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Daher lassen sich in der Regel nicht alle deine bisherigen Leistungen auf die Studiengänge des Instituts für Informatik der Universität Bonn anrechnen. Insbesondere Abschlussarbeiten können nicht angerechnet werden.
Wenn dein bisheriger Studiengang aus Modulen mit bis zu 5 ECTS-Punkten bestand, ist die Anrechnung von Leistungspunkten in der Regel schwierig. Oftmals decken solche Module nicht den Stoff der Pflichtmodule mit 6 oder 9 Punkten in unseren Studiengängen ab, sodass die entsprechenden Leistungspunkte nicht angerechnet werden können.
Um herauszufinden, wie viele Leistungspunkte in deinem Fall angerechnet werden können, kannst du das Formular ausfüllen:
- Für Bachelor-Studiengänge füllst du das Antragsformular für eine Anrechnungsbescheinigung aus und sendest du es an bama+transfer@informatik.uni-bonn.de;
- Für Master-Studiengänge bewirbst du dich einfach um einen Studienplatz.
Wenn du den Prüfungsanspruch verloren hast, weil du eine Prüfung in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule im Bereich Informatik oder IT-Sicherheit endgültig nicht bestanden hast, könnte dies aufgrund des Hochschulgesetzes ein Hindernis für die Immatrikulation in einen Studiengang des Instituts für Informatik darstellen. Ob eine Immatrikulation zulässig ist oder nicht, hängt davon ab, welche Prüfung in welchem Studiengang du endgültig nicht bestanden hast.
Bevor du dich einschreibst, musst du beim Prüfungsausschuss nachfragen, ob du trotz der nicht bestandenen Prüfung in den gewünschten Studiengang eingeschrieben werden kannst. Bitte fülle dazu das Antragsformular für eine Anrechnungsbescheinigung aus und sende es mindestens einen Monat vor Semesterbeginn an bama+transfer@informatik.uni-bonn.de. Diese Frist ist besonders wichtig, wenn du bisher an einer anderen Hochschule eingeschrieben warst. Wenn du das Formular später einsendest, können wir die Zulässigkeit deiner Einschreibung möglicherweise nicht rechtzeitig vor dem Auswahlverfahren und vor Beginn des Semesters feststellen. Wenn du dich einschreibst, ohne dass die Zulässigkeit deiner Einschreibung vom Prüfungsausschuss überprüft wurde, kann dies später zur Exmatrikulation führen.
Wenn du dich für einen unserer Masterstudiengänge beworben und deine Leistungsübersichten mit deiner Bewerbung hochgeladen hast, wird die Zulässigkeit der Einschreibung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geprüft, und musst du uns nicht gesondert per E-Mail kontaktieren.
In der Regel ist nicht mit einer Zulassung zu rechnen, wenn du in einem Studiengang im Bereich Informatik, IT-sicherheit, Künstliche Intelligenz, oder Data Science in Deutschland ein Pflichtmodul endgültig nicht bestanden hast, dessen Inhalte auch in den Pflichtmodulen des Studiengangs enthalten sind, in den du wechseln möchtest.