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Formulare anderer Behörden

Ausländerbescheinigung Das Formular ist im Prüfungsbüro Informatik einzureichen und benötigt ca. 10 bis 14 Tage maximal für die Bearbeitung.

Sie können das Formular händisch einreichen oder per Mail an [Email protection active, please enable JavaScript.]

Formblatt 5 / § 48 BAföG:

Der Nachweis kann gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BAföG seit dem 23. BAföG Änderungsgesetz zusätzlich auch geführt werden durch die Vorlage des "Notenspiegels oder Transcript of records". Stand Ende des vierten, fünften oder sechsten Fachsemesters mit der zu diesem Zeitpunkt üblichen Anzahl der ECTS-Punkte.

Gem. der Entscheidung des Prüfungsausschusses wird bei Vorliegen von 50% der bei geordnetem Verlauf der Ausbildung erreichbaren Kreditpunkte Förderungswürdigkeit bescheinigt (auch ohne Unterschrift durch den BAföG-Beauftragten):

  • Am Ende des vierten Fachsemesters wären das 60 von 120 Kreditpunkte.
  • Am Ende des fünften Fachsemesters wären das 75 von 150 Kreditpunkte.
  • Am Ende des sechsten Fachsemesters wären das 90 von 180 Kreditpunkte.

Falls das Formular dennoch gefordert wird, ist es im Prüfungsbüro Informatik einzureichen und wird dem BAföG-Beauftragten vorgelegt und kann innerhalb von einer Woche im Prüfungsbüro wieder abgeholt werden.

Bezüglich einer Verlängerung der Bezüge vor dem Hintergrund von Corona informieren Sie sich bitte hier: https://www.land.nrw/en/node/23757

Studienkredit: Die Formulare entsprechender Kreditinstitute werden vom Prüfungsbüro während der Öffnungszeiten sofort ausgefüllt.

Bescheinigung Kindergeldkasse: Bescheinigungen für die Kindergeldkasse können während der Öffnungszeiten des Prüfungsbüros direkt erstellt werden.

Antrag Urlaubssemester: Die Angaben aus dem Prüfungsbüro erfolgen sofort während der Öffnungszeiten des Prüfungsbüros. Voraussetzung sind die eingegangenen Bestätigungen der Gutachter der Arbeit, dass die Arbeit bestanden ist, auch wenn die Note noch nicht feststeht sowie das bestandene Bachelor- oder Masterseminar.

Transcript of Records: Für Bewerbungen im Ausland oder einen Studienaufenthalt im Ausland ist ein Basis-Ausdruck nicht ausreichend, da dieser nicht auf englisch erzeugt werden kann. Mit dem Formular "Transcript of Records" erstellen Sie selbst eine Übersetzung und legen diese dann dem Prüfungsbüro zur Bestätigung vor. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Internetseite der Universität Bonn.

Hier stellen wir eine Übersicht über die englischen Übersetzungen der deutschen Modultitel zur Verfügung.

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