Universität Bonn

Institut für Informatik

Prüfungsamt Informatik und Cybersecurity

Wir sind dein Ansprechpartner in allen Fragen zum Prüfungsgeschehen, zur Dokumentation der Prüfungen, sowie für die Weitergabe der Informationen an andere Behörden oder, in Form entsprechender Bescheinigungen, an dich selbst.

Das Prüfungsamt Informatik und Cyber Security ist zuständig für die Studiengänge

  • Bachelor Informatik (B.Sc.)
  • Bachelor Cyber Security (B.Sc.)
  • Master Computer Science (M.Sc.) und
  • Master Cyber Security (M.Sc.)

Für das grundständige Informatikstudium auf Lehramt (B.A./B.Sc.), sowie das Masterstudium der Informatik auf Lehramt (M.Ed.) an der Universität Bonn ist das Prüfungsamt des Bonner Zentrums für Lehrerbildung (BZL) zuständig. Bitte wende dich als Lehramtstudierende*r an das Prüfungsamt des BZL.

Wenn du einen anderen Master studierst, wie den Life Science Informatics Master (M.Sc.) oder den Media Informatics Master (M.Sc.), dann sind die Prüfungsämter des b-it und der RWTH Aachen für dich zuständig. Für den Studiengang Life Science Informatics wende dich an das Prüfungsamt des b-it. Für den Studiengang Media Informatics wendest du dich am besten an das Prüfungsamt der RWTH Aachen.


Registrierung zum Anfang des Studiums

Zum Anfang deines Studiums musst du dich beim Prüfungsamt registrieren, damit die Anmeldung für Prüfungen ermöglicht wird. 

Für das Bachelorstudium musst du das ausgefüllte Formular "Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung", zusammen mit den Dokumenten, die im Antrag aufgelistet werden, bei Frau König vom Prüfungsamt einreichen bzw. vorweisen. Es gibt jedes Jahr in November zwei Tage, an denen die Registrierung für alle Bachelorstudierenden durchgeführt wird. Bitte achte auf weitere Aushänge und Rundmails an alle Erstsemester und Fach- oder Hochschulwechsler.

Für das Masterstudium musst du das ausgefüllte Formular "Application for admission to the Master's examination", zusammen mit den Dokumenten, die im Antrag aufgelistet werden, innerhalb der ersten sechs Wochen der Vorlesungszeit bei Herrn Haverkort einreichen. Am besten machst du das in der Sprechstunde oder du schickst die Unterlagen mit der Post.

An- und Abmeldung für Module und Prüfungen

Es ist beim Institut für Informatik nicht möglich, Module über BASIS zu belegen. Es ist wichtig, dass du im Vorlesungsverzeichnis schaust, ob eine Anmeldung für die Teilnahme an einem Modul auf andere Weise möglich oder sogar erforderlich ist. Viele Module haben eine eCampus-Seite, wo man sich anmelden kann.

In Seminaren, Labs und Projektgruppen sind die Teilnehmerzahlen oft begrenzt: Melde dich rechtzeitig an!

In allen Fällen gilt: Die Anmeldung zur Teilnahme gilt nicht als Anmeldung zur Prüfung! Du musst dich immer separat für die Prüfung anmelden, wie unten beschrieben.

Stelle sicher, dass du immatrikuliert und registriert bist und dass du für die gewünschten Prüfungen die Teilnahmevoraussetzungen laut Modulhandbuch (außer gegebenenfalls der erfolgreichen Übungsteilnahme) erfüllst. Du kannst dich innerhalb der festgelegten Fristen elektronisch an- und abmelden in BASIS. Wo es erforderlich ist, gilt die Anmeldung für eine Klausur oder mündliche Prüfung unter Vorbehalt der erfolgreichen Übungsteilnahme. Wenn du die Übung in einem vorigen Jahr schon bestanden hast, wird der Übungserfolg automatisch übertragen und du brauchst dich nicht erneut für die Übung anzumelden. 

Achtung: Masterstudierende, die Ihr Studium im Sommersemester 2023 oder früher aufgenommen haben, und eine Klausur oder mündliche Prüfung im ersten Termin nicht bestanden haben, werden automatisch für den zweiten Termin angemeldet.

Du findest die Prüfungstermine und die Namen der Prüfenden in BASIS. Die Prüfungsform (Klausur oder mündliche Prüfung) kann von der im Modulhandbuch oder Prüfungsordnung vorgesehener Form abweichen. Abweichungen der Prüfungsform und Kriterien für erfolgreiche Übungsteilnahmen werden vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben

Im Fall einer mündlichen Prüfung ist der Prüfungstermin in BASIS nur indikativ. Vereinbare mit den Prüfenden ein konkretes Datum und eine konkrete Uhrzeit. 

Stelle zuerst sicher, dass du am Modul teilnehmen kannst und registriert bist, und melde dich fristgerecht für die Prüfung an. Die Anmeldung für die Prüfung geschieht elektronisch über BASIS. Eine Abmeldung ist in der Regel nicht möglich.

Es gelten die Regeln, Anmeldeverfahren und Fristen vom Prüfungsamt desjenigen Instituts, das dieses Modul anbietet. Informiere dich bei den jeweiligen Ansprechpartner*innen selbstständig und rechtzeitig. 

Für das Berufspraktikum im Bachelor Cyber Security muss vor Beginn des Praktikums ein Vertrag mit deinem Praktikumsanbieter (Unternehmen) geschlossen werden. Anschließend musst du das Praktikum gemeinsam mit dem/der Prüfenden anmelden. Näheres zu dem Ablauf und den benötigen Formularen findest du hier.

Die Abschlussarbeit muss vor Anfang der Bearbeitung gemeinsam von dir und den Prüfenden angemeldet werden. Um ein Thema zu erhalten, kontaktierst du eine*n Lehrende*n, in der Regel eine*n, bei dem/der du Lehrveranstaltungen, wie Projektgruppen, Seminare oder Labs besucht hast. Näheres zur Anmeldung und Abgabe findest du hier.

Zweithörer*innen, Teilnehmende am FFF- oder FdIS-Programm und Nebenfachstudierende, sowie ERASMUS-Studierende, insoweit sie sich nicht in BASIS für Prüfungen anmelden können, melden sich mit diesem Formular direkt bei den Lehrenden des Moduls für die Prüfung an oder ab. Die Fristen dafür findest du hier.

Für bestandene Prüfungen erhältst du auf Antrag beim Prüfungsamt eine Prüfungsbescheinigung, spätestens im ersten Monat des nächsten Semesters. Im Falle der Einschreibung in einen unserer Studiengänge kann die bestandene Prüfungsleistung auf Antrag anerkannt werden. 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (gelbe Scheine) werden nicht akzeptiert. Stattdessen musst du dieses Formular beim Arzt vorlegen.

Ergänze das vom Arzt ausgefüllte Formular mit den Informationen zu den Prüfungsterminen, die versäumt wurden, und sende das von dir und dem Arzt ausgefüllte Formular an das Prüfungsamt.

Wenn du dich aus triftigen Gründen, anderen als Krankheit, von einer Prüfung abmelden musst und die Abmeldung über BASIS nicht (mehr) möglich ist, ist ein Individualantrag an das Prüfungsamt zu stellen.

Wer in Regelstudienzeit studiert und ein Modul im ersten Prüfungstermin eines Semesters bestanden hat, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen im zweiten Termin nochmal prüfen lassen, um zu versuchen, die Note zu verbessern.

Im Bachelorstudium ist dies nur bei Pflichtmodulen möglich.
Im Masterstudium nur bei maximal drei Modulen und nur in den ersten drei Semestern.

Studierende, die ihr Masterstudium im Sommersemester 2023 oder früher begonnen haben, können unter Umständen auch im Jahr nach der bestandenen Prüfung einen Versuch der Notenverbesserung unternehmen (siehe Prüfungsordnung).

Wenn die Voraussetzungen für einen Versuch der Notenverbesserung erfüllt sind aber die Anmeldung zum Prüfungstermin über BASIS nicht funktioniert, kannst du einen frei formulierten Antrag an das Prüfungsamt stellen.


Bescheinigungen

Urkunden und Zeugnisse werden grundsätzlich ausgestellt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind und eventuelle Fragen, welche Leistungen als Zusatzleisungen aufgelistet werden sollen, geklärt sind.

Bitte teile uns mit, unter welcher E-Mail-Adresse wir dich kontaktieren können, nachdem du exmatrikuliert bist. Sobald die Urkunde und das Zeugnis zur Abholung bereitliegen kontaktieren wir dich per E-Mail. 

Wollen Sie eine Bestätigung, dass jemand, die/der sich bei Ihnen beworben hat, wirklich ein Studium bei uns abgeschlossen hat?

Wenn Sie uns per E-Mail einen Scan der Urkunde oder des Zeugnisses zusenden, überprüfen wir die Echtheit des Dokuments.

Hast du deine Urkunde oder Zeugnis verloren?

Unter Angabe deines Namens, Geburtsdatums, der ehemaligen Matrikelnummer, dem Bestehensdatum deines Studiengangs und einem Scan der Vorderseite deines Personalausweises oder der Fotoseite deines Reisepasses kannst du beim Prüfungsamt eine Zweitschrift beantragen.

Die Erstellung kann einige Wochen dauern, weil verschiedene Unterschriften eingeholt werden müssen.

Nachdem du alle deine Prüfungen bestanden hast, kann es noch einige Monate dauern, bevor die Abschlussnote feststeht und dein Zeugnis erstellt wird. Wenn du jedoch dringend die Bescheinigung brauchst, dass du das Studium erfolgreich abgeschlossen hast, dann kann das Prüfungsamt dir diese erstellen.

Bitte beachte: Voraussetzung dafür ist, dass die Gutachtenden für deine Abschlussarbeit bestätigen, dass du diese bestanden hast, auch wenn die Note noch nicht feststeht.

Falls du für Bewerbungen im Ausland oder für einen Studienaufenthalt im Ausland eine englische Version des Notenspiegels (Transcript of Records) benötigst, kannst du dir diesen selbst in BASIS erstellen.

Bitte beachte: Auch alle nicht-bestandenen Prüfungen werden aufgelistet.

Mit dem Formular "Transcript of Records" kannst du dir jedoch selbst eine Leistungsübersicht ohne die nicht-bestandenen Prüfungen erstellen. Anschließend kannst du diese dem Prüfungsbüro zur Bestätigung (durch Stempel und Unterschrift) vorlegen.

Wenn du an eine andere Universität wechseln möchtest, ohne einen Abschluss an der Universität Bonn gemacht zu haben, benötigst du für die dortige Behörde einen Nachweis unseres Prüfungsamts, dass du bei uns noch weiterstudieren dürftest und nicht endgültig nicht bestanden hast.

Gegen Vorlage deines gültigen Personalausweises stellen wir dir die entsprechende Bescheinigung in jeder Sprechstunde des Prüfungsamtes zur sofortigen Mitnahme aus.

Das gemeinhin als "Studienverlaufsbescheinigung" bezeichnete Formular wird für die Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis benötigt und begründet ggf. auch den Wechsel des Status vom Studierenden-Visum zum Arbeitssuchenden-Visum.

Wenn dein*e Sachbearbeiter*in des Ausländeramtes dieses Formular nachfragt, dann bitte denjenigen/diejenige das entsprechende Formular direkt als PDF per E-Mail an pa@informatik.uni-bonn.de zu schicken. Anschließend können wir es ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail direkt an deine*n Sachbearbeitende*n zurücksenden.

Natürlich hast du auch die Möglichkeit das Formular selbst im Prüfungsamt einzureichen, komm dazu einfach in unsere Sprechstunde. Nach der Bearbeitungszeit kannst du es wieder abholen.

Denke nur daran, dass in beiden Fällen die Bearbeitung ca. 14 Tage dauert.

In dringenden Fällen schreibe bitte an pa+visa@informatik.uni-bonn.de.

Das BAföG Formblatt 5 benötigst du, wenn du den sogenannten Leistungsnachweis nach Semester 4 erbringen musst. Damit vergewissert sich das Amt, dass du auch wirklich studiert hast und dass du weiterhin berechtigt bist, BAföG zu beziehen.

Mittlerweile kannst du selbst einen Leistungsnachweis gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BAföG seit dem 23. BAföG Änderungsgesetz durch die Vorlage deines Notenspiegels/Transcript of Records (aus BASIS/HISinONe) einreichen, wodurch die Bearbeitung des Formblatt 5 durch das Prüfungsamt nicht mehr nötig ist.

Bitte beachte: Gemäß der Entscheidung des Prüfungsausschusses wird bei Vorliegen von 50% der, bei geordnetem Verlauf der Ausbildung, erreichbaren ETCS die Förderungswürdigkeit bescheinigt (auch ohne Unterschrift durch den/die BAföG-Beauftragte*n):

  • Am Ende des vierten Fachsemesters: 60 von 120 ETCS
  • Am Ende des fünften Fachsemesters: 75 von 150 ETCS
  • Am Ende des sechsten Fachsemesters: 90 von 180 ETCS

Du möchtest einen Studienkredit aufnehmen und benötigst für die Beantragung von uns ausgefüllte Formulare? Dann komm einfach mit den Formularen bei uns in der Sprechstunde vorbei, wir füllen dir diese sofort aus.

Du brauchst eine Bescheinigung für die Kindergeldkasse, dass du noch Studierende*r bist? Dann komm einfach bei uns in der Sprechstunde vorbei. Bescheinigungen für die Kindergeldkasse können wir dir direkt erstellen.

In der Regel reicht es aber deine Immatrikulationsbescheinigung einzureichen, um weiterhin berechtigt zu bleiben Kindergeld zu beziehen.

Weitere Anliegen

Möchtest du ein Modul, das nicht im Modulhandbuch aufgenommen ist, als fachgebundenes oder nicht-fachgebundenes Wahlpflichtmodul in deinem Studium absolvieren? Am besten schaust du zunächst auf unserer Seite "Außerplanmäßige Module", welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein müssen.

Prüfungsleistungen, die du schon in anderen Fächern oder an anderen Universitäten und Hochschulen erbracht hast, können grundsätzlich angerechnet werden, wenn sie zu deinem Studiengang passen. Am besten informierst du dich bevor du zu uns in die Sprechstunde kommst auf unserer Website, wie du einen Antrag auf Anrechnung/ Anerkennung stellen kannst.

Aus Kulanz erlaubt der Prüfungsausschuss aktuell unseren eigenen Bachelorstudierenden, sich schon vor dem Abschluss des Bachelorstudiums für die Prüfung in maximal fünf Mastermodulen über BASIS anzumelden.

Voraussetzung für die Anmeldung sind mindestens 150 ETCS im Bachelor sowie eine erfolgreich abgeschlossene Projektgruppe. Bestandene Mastermodule können nicht auf das Bachelorstudium angerechnet werden. Allerdings werden, im Falle der Einschreibung in den Masterstudiengang, die bestandenen Prüfungsleistungen auf Antrag anerkannt.

Schwangere Studierende haben einen Anspruch auf Mutterschutz. Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin des Kindes und acht Wochen nach der Entbindung besteht keine Pflicht zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen. Wenn du diese Schutzfrist in Anspruch nehmen möchtest, musst du die Schwangerschaft an der Universität Bonn melden.

Solltest du ohne vorherige Meldung der Schwangerschaft an Lehrveranstaltungen teilnehmen, verfallen die Ansprüche aus dem Mutterschutzgesetz automatisch. Ausführliche Informationen zur Anmeldung der Schwangerschaft findest du hier.

Wenn du von einer anderen Hochschule/Universität oder aus einem anderen Studiengang zu uns in einen unserer Bachelorstudiengänge wechselst, dann müssen wir vorher feststellen, in welches Semester du bei uns eingestuft werden kannst. Dies müssen wir auch dann tun, wenn du in deinem bisherigen Studium keine Module absolviert hast.

Wie genau das funktioniert und welche Voraussetzungen du für einen Hochschul- oder Fachwechsel erfüllen musst erfährst du hier.

Im Bachelorstudium ist einmalig ein Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitstudium möglich. Dazu brauchst du eine Einstufungsbescheinigung des Prüfungsamts. Diese Einstufungsbescheinigung bescheinigt dir in welches Fachsemester du nach dem Wechsel eingestuft wirst.

Alles Weitere regelst du gemeinsam mit dem Studierendensekretariat.


Der Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist das Gremium, das in vielen Hinsichten die Prüfungsordnung ausführt, die Anmeldefristen und andere organisatorische Einzelheiten der Prüfungen feststellt und bekannt gibt und mit studentischer Beteiligung über deine Anträge entscheidet.

Individualanträge

Individualanträgen (z.B. für Vorgehensweisen, die vom "normalen Verlauf" nach Prüfungsordnung abweichen) sind an den Prüfungsausschuss zu richten. Wenn auf dieser Website kein passendes Formular verfügbar ist, schreibe einfach einen Brief mit einer kurzen Begründung für deinen Antrag. 

Bitte achte darauf, dass du die folgenden Angaben machst: Vorname und Nachname, E-Mail-Adresse, Datum und Originalunterschrift. 

Achtung: Anträge sind immer im Original einzureichen, Scans sind nicht zulässig. Du kannst größere Beilagen gerne per E-Mail senden.

Prüfungsordnung & Modulhandbücher


Deine Ansprechpartner*innen

Postanschrift: Prüfungsamt Informatik, Universität Bonn, Hirzebruch Allee 5, 53115 Bonn

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© Maximilian Waidhas / Uni Bonn

Judith König
Prüfungsbüro

Deine Ansprechpartnerin für alle Anliegen außer Bewerbung, Anerkennungen und technische Probleme mit BASIS.

Für aktuelle Kontaktinfos und Sprechzeiten bitte hier klicken.

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© Maximilian Waidhas / Uni Bonn

Dr. Herman Haverkort
Studiengangmanagement

Dein Ansprechpartner für die Genehmigung und Anerkennung von externen Prüfungsleistungen und  Wahlpflichtmodulen.

Sprechzeiten:
montags 11:00-12:30 Uhr im Raum 0.022 und nach Vereinbarung.

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© Maximilian Waidhas / Uni Bonn

Dr. Michael Nüsken
Studiengangmanagement

Dein Ansprechpartner für technische Probleme bei der An- und Abmeldung und dem Notenspiegel in BASIS.

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung.

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© Unsplash

Zulassungsbüro
Leitung: Dr. Herman Haverkort

Deine Ansprechpartner*innen für
alles rund um die Bewerbung und Zulassung zum Studium.

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