Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses

Regelungen
Der Prüfungsausschuss gibt bekannt, nach Beschluss vom 2.7.2025, zukünftig in den Studiengängen B.Sc. Informatik, B.Sc. Cyber Security, M.Sc. Computer Science und M.Sc. Cyber Security für die Abschlussarbeit keine Anrechnung von Abschlussarbeiten zu genehmigen, die auch für einen anderen Studiengang innerhalb oder außerhalb der erwähnten Studiengängen geltend gemacht wurden. Studierende, die im Sommersemester 2025 bereits in einer der folgenden Kombinationen von Studiengängen der Universität Bonn eingeschrieben waren, sollen Vertrauensschutz genießen:
- B.Sc. Informatik und B.Sc. Cyber Security;
- B.Sc. Informatik und B.Sc. Mathematik;
- M.Sc. Computer Science und M.Sc. Mathematics.
Für diese Gruppe soll es folgende Übergangsregelung geben. Der Prüfungsausschuss gibt diesen Studierenden die Möglichkeit, über eine Absichtserklärung (Einreichung bis zum 31. Dezember 2025) ihrem Willen Ausdruck zu verleihen, noch von der Möglichkeit der Anrechnung der Abschlussarbeit auf beide Studiengänge Gebrauch zu machen.

Prüfungen und Fristen
→ Fristen für Bewerbung zum Studium und An- und Abmeldung zu Modulprüfungen
→ Prüfungstermine und Prüfer*innen
Die für die Teilnahme an Prüfungen vorausgesetzten Studienleistungen findest du im →aktuellen Modulhandbuch.