Universität Bonn

Institut für Informatik

Bewerbung zum Masterstudium

Auf dieser Seite erfährst du, wie du dich für den Studiengänge Master of Science in Computer Science oder Cyber Security bewerben kannst. Die Bewerbung für den Master of Education (Lehramt) wird auf den Seiten des Bonner Zentrum für Lehrerbildung beschrieben.

Erforderliche Vorkenntnisse und Fähigkeiten

Unsere Masterstudiengänge sind konsekutive Studiengänge. Sie bauen auf die Curricula unserer deutschsprachigen Bachelor-Studiengänge auf. Wir erwarten von allen Bewerbern solide Kenntnisse in allen Pflichtfächern des entsprechenden Bachelor-Studiengangs (Informatik oder Cyber Security). Für den erfolgreichen Abschluss unseres Programms sind insbesondere die folgenden Kenntnisse erforderlich:

Für unseren Studiengang "Computer Science" ist z. B. der Inhalt von "Algorithmen – eine Einführung" von Cormen, Leiserson, Rivest und Stein unbedingt erforderlich. Für den Studiengang Cybersicherheit ist es etwa die Hälfte davon.

Du solltest in der Lage sein, relativ umfangreiche Software in einer beliebigen objektorientierten Sprache (z. B. C++ oder Java) zu entwerfen und grundlegende Werkzeuge wie IDEs (z. B. Eclipse) und Versionierungssysteme (z. B. SVN) zu verwenden.

Für unseren Master-Studiengang Cyber Security solltest du in der Lage sein, sowohl technische und organisatorische Aspekte von IT Systemen zu bewerten, als auch die menschengerechte, sichere Bedienung solcher Systeme einzuschätzen.

Du solltest solide Grundlagen in Analysis, linearer Algebra und Wahrscheinlichkeitsrechnung haben. Neuen Studierenden wird empfohlen, die entsprechenden Vorlesungen auf der MIT OpenCourseWare zu studieren.

Du solltest wissen, wie man wissenschaftliche Literatur findet, wie man glaubwürdige von unglaubwürdigen Quellen unterscheidet, welche Standards wissenschaftliche Berichte einhalten sollten und wie man einen gut strukturierten Text von mehr als ein paar Seiten schreibt.

Wenn einige dieser Inhalte für dich neu sind, musst du sie vielleicht nachlesen. Wenn vieles davon für dich neu ist, könnte es schwierig werden, in unseren Masterstudiengängen erfolgreich zu sein.

Kurzanleitung: Bist du qualifiziert?

Für die Zulassung zum Masterstudium Computer Science oder Cyber Security musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Es ist oft schwierig, diese selber zu prüfen. Unten haben wir Hinweise für häufige Kategorien von Bewerber*innen gesammelt. Bitte klicke auf alles, was (bald) auf dich zutrifft. Hast du:

Für die Zulassung zum Masterstudium Computer Science erfüllst du automatisch die fachinhaltlichen Voraussetzungen. Du musst nur noch deine Englischkenntnisse nachweisen.

Für die Zulassung zum Masterstudium Cyber Security musst du vier der folgenden Wahlpflichtmodulen absolviert haben:

  • IT-Sicherheit
  • Usable Security and Privacy
  • Reaktive Sicherheit
  • Grundlagen der Mensch-Computer-Interaktion
  • Netzwerksicherheit
  • Moderne Kryptographie und Ihre Anwendung
  • Angewandte Binäranalyse
  • Digitale Forensik

Die Zulassung ist auch möglich mit IT-Sicherheit, Usable Security and Privacy und einem weiteren Modul von dieser Liste. Außerdem musst du noch deine Englischkenntnisse nachweisen. Beim Masterstudiengang Cyber Security findet ein Auswahlverfahren statt. Ein Studienplatz ist nicht garantiert.

Du musst, zusätzlich zu deinem Lehramtstudium, auf jeden Fall ein Modul Mathematik von mindestens 9 ECTS absolvieren. Empfohlen wird eines von diesen Modulen aus dem Lehrangebot von der Mathematik in Bonn:

  • Lineare Algebra
  • Analysis

Außerdem musst du, um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, noch deine Englischkenntnisse nachweisen und, je nach gewünschtem Masterstudiengang, im Wahlpflichtbereich deines Bachelorstudiums bestimmte Module absolvieren.

Für die Zulassung zum Masterstudium Computer Science wäre das ein Modul Theoretische Informatik von mindestens 6 ECTS. Empfohlen wird eines von diesen Modulen:

  • Algorithmen und Berechnungskomplexität II
  • Lineare und ganzzahlige Optmierung
  • Einführung in die diskrete Mathematik
  • Grundlagen der algorithmischen Geometrie
  • Algorithmische Grundlagen des maschinellen Lernens
  • Graphenalgorithmen

Für die Zulassung zum Masterstudium Cyber Security musst du, zusätzlich zum Modul IT-Sicherheit im Pflichtbereich, zwei der folgenden Wahlpflichtmodulen absolviert haben:

  • Usable Security and Privacy
  • Reaktive Sicherheit
  • Netzwerksicherheit
  • Moderne Kryptographie und Ihre Anwendung
  • Angewandte Binäranalyse
  • Digitale Forensik

Die Zulassung ist auch möglich mit Usable Security and Privacy alleine. Beim Masterstudiengang Cyber Security findet ein Auswahlverfahren statt. Ein Studienplatz ist nicht garantiert.

Für die Zulassung zum Masterstudium Cyber Security erfüllst du automatisch die fachinhaltlichen Voraussetzungen. Du musst nur noch deine Englischkenntnisse nachweisen. Beim Masterstudiengang Cyber Security findet ein Auswahlverfahren statt. Ein Studienplatz ist nicht garantiert.

Für die Zulassung zum Masterstudium Computer Science musst du außerhalb des Pflichtprogramms in deinem Bachelorstudium noch ein Modul Theoretische Informatik von mindestens 6 ECTS absolvieren. Empfohlen wird eines von diesen Modulen:

  • Algorithmen und Berechnungskomplexität II
  • Lineare und ganzzahlige Optmierung
  • Einführung in die diskrete Mathematik
  • Grundlagen der algorithmischen Geometrie
  • Algorithmische Grundlagen des maschinellen Lernens
  • Graphenalgorithmen

Außerdem musst du noch deine Englischkenntnisse nachweisen.

Für die Zulassung zum Masterstudium Computer Science musst du außerhalb des Pflichtprogramms in deinem Bachelorstudium noch ein Modul Theoretische Informatik von mindestens 6 ECTS absolvieren. Empfohlen wird eines von diesen Modulen:

  • Algorithmen und Berechnungskomplexität II
  • Lineare und ganzzahlige Optmierung
  • Einführung in die diskrete Mathematik
  • Grundlagen der algorithmischen Geometrie
  • Algorithmische Grundlagen des maschinellen Lernens
  • Graphenalgorithmen

Zudem brauchst du 18 Leistungspunkte in Grundlagen der Programmierung, Softwareentwicklung und Informationssysteme. Dazu wird eine Auswahl aus diesen Modulen empfohlen:

  • Algorithmen und Programmierung (9 LP)
  • Datenzentrierte Informatik (6 LP); danach ggf. Relationale Datenbanken (6 LP) oder Einführung in die Data Science (6 LP)
  • Einführung in die Computergrafik und Visualisierung (9 LP)
  • Grundlagen der künstlichen Intelligenz (9 LP); danach ggf. Intelligente Sehsysteme (6 LP)
  • Computational Intelligence (6 LP)
  • Grundlagen der IT-Sicherheit (9 LP); danach ggf. Usable Security and Privacy (9 LP) oder Moderne Kryptografie und ihre Anwendung (6 LP)
  • Algorithmische Grundlagen des maschinellen Lernens (9 LP)
  • Einführung in Deep Learning für Visual Computing (6 LP)
  • Medizinische Bildanalyse (6 LP)

Bitte lasse eventuelle andere Lösungen rechtzeitig prüfen.

Außerdem musst du noch deine Englischkenntnisse nachweisen.

Willst du zum Masterstudium Computer Science zugelassen werden? Dann schaust du am besten in deinem Transcript nach, ob du ein Modul mit etwa dem Namen"Theoretische Informatik", "Berechenbarkeit", "Berechnungskomplexität", "Automaten", "Quanteninformatik" oder "Fortgeschrittene(!) Algorithmen" hast. Wenn das der Fall ist, dann ist das ein guter Anfang. Für Bewerber*innen ohne ein solches Modul auf dem Transcript liegt die Wahrscheinlichkeit, zum Masterstudium Computer Science zugelassen zu werden, erfahrungsgemäß bei etwa 0,00, weil sie meistens nicht genug Vorbildung in der Theoretischen Informatik nachweisen können.

Willst du zum Masterstudiengang Cyber Security zugelassen werden? Dann solltest du in deinem Transcript nachsehen, ob du mindestens drei Module speziell zu Themen der IT-Sicherheit belegt hast. Wenn dies der Fall ist, reicht das nicht immer aus, aber es ist zumindest ein guter Anfang. Wenn du nicht mindestens drei Module zum Thema IT-Sicherheit hast, sind deine Chancen auf eine Zulassung praktisch gleich Null.

Ob du zum Studium zugelassen werden kannst, hängt vor Allem davon ab, ob du genug Informatik in deinem Bachelorprogramm hast. Bewerber*innen mit einem BSc in der (angewandten) Mathematik sind oft erfolgreich!

Du wirst leider nicht zum Masterstudium am Institut für Informatik der Universität Bonn zugelassen. Dafür hast du zu wenig Theoretische Informatik und Mathematik in deinem Bachelorstudium.

Rund 98% der Bewerber*innen aus diesen Ländern werden abgelehnt, weil ihre Modulpakete oder ihre Abschlussarbeiten nicht unseren Anforderungen entsprechen. Erfahrungsgemäß sind die Chancen, angenommen zu werden, deutlich besser (mehr als 5%), wenn man mindestens zwei von den folgenden Leistungen hat:

  • einen Bachelorgrad von einer der 15 besten Universitäten des Landes;
  • ein GPA über 3,6 (wenn 4,0 das bestmögliche ist) bzw. 9,4 (wenn 10,0 das bestmögliche ist);
  • ein IELTS-Score von mindestens 7.5, oder ein TOEFL-Score von mindestens 100;
  • einen Mastergrad.

Für Bewerber*innen aus Bangladesh, Indien und Pakistan, die höchstens eines dieser Kriterien erfüllen, liegen die Chancen auf Zulassung erfahrungsgemäß deutlich unter 1%.

Du kannst nur zugelassen werden, wenn du im Bachelor eine wissenschaftliche Abschlussarbeit geschrieben hast. Das kann ein Manuskript sein, das einen Software-Entwurf in dem wissenschaftlichen Kontext darstellt, oder zu der Beantwortung einer wissenschaftlichen Frage anwendet. Die reine Dokumentation eines Software-Entwurfs reicht aber nicht aus.

Mit Erfahrung in der Wirtschaft wirst du dich nicht von den anderen Bewerber*innen unterscheiden und wir können sie nicht berücksichtigen. Achte also genau auf die anderen Hinweise. Wenn wir schwer beurteilen können, ob du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, achten wir im Zweifelsfall durchaus auf Empfehlungsschreiben, die deine Erfahrung in der Lehre und in der wissenschaftlichen Forschung bewerten.

Formale Voraussetzungen

Für die Zulassung zum Masterstudium Computer Science oder Cyber Security musst du die folgenden formalen Voraussetzungen alle erfüllen.

Du musst einen in Deutschland anerkannten Grad in der Informatik oder in einem verwandten Fach haben, die mindestens mit einem Bachelorgrad gleichwertig ist. Verwandte Fächer sind zum Beispiel Cybersecurity, Mathematik oder Wirtschaftsinformatik. Auch Fachgebiete wie Physik, Elektronik, Geoinformatik, oder Digitale Linguistik können als verwandt gelten, je nachdem, wie viel Informatik und Mathematik im Studiengang enthalten ist.

Auch ein Bachelorgrad in der Informatik reicht aber nicht automatisch aus. Auch die weiteren inhaltlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden.

Du musst mindestens 18 ECTS Leistungspunkte (das entspricht 0,6 Semestern) in Modulen über, zum Beispiel, Logik, diskrete Strukturen, Lineare Algebra, Analysis, Numerik, Stochastik oder Geometrie erworben haben.

Du musst eine bestimmte Mindestzahl an Modulen in der Theoretischen Informatik erworben haben. Für die Zulassung zum Master Computer Science brauchst du 15 ECTS (0,5 Semester); für die Zulassung zum Master Cyber Security 9 ECTS (0,3 Semester). Hier sind Grundlagenmodule gemeint. Übungen, die zu einer Vorlesung gehören, zählen mit; Praktika und Abschlussarbeiten aber nicht.

Beachte, dass nicht alle Theorieunterricht in einem Informatik-Ausbildung zu der Theoretischen Informatik zählt! Theoretische Informatik ist ein bestimmtes Teilgebiet der Informatik und beinhaltet unter Anderem: Algorithmen und Datenstrukturen (aber nicht Programmierung), Automatentheorie, Graphentheorie, Berechenbarkeit, Berechnungskomplexität, und formale Sprachen.

Für die Zulassung zum Master Cyber Security musst du mindestens 24 ECTS Leistungspunkte (0,8 Semester) in Modulen in Grundlagen der IT-Sicherheit und Mensch-Computer-Interaktion erworben haben. Hier sind Grundlagenmodule gemeint. Übungen, die zu einer Vorlesung gehören, zählen mit; Praktika und Abschlussarbeiten aber nicht. Diese Voraussetzung gilt nur für die Zulassung zum Master Cyber Security; für die Zulassung zum Master Computer Science gilt diese Voraussetzung nicht.

Du musst mindestens 18 ECTS Leistungspunkte (0,6 Semester) in Grundlagen der Programmierung, Softwaretechnologie und Informationssysteme erworben haben. Hier sind Grundlagenmodule gemeint. Übungen, die zu einer Vorlesung gehören, zählen mit; Praktika und Abschlussarbeiten aber nicht. Zu dieser Kategorie gehören, zum Beispiel, fast alle Modulen aus unseren Bachelorstudiengängen, die nicht zu den anderen Kategorien gehören, ausgenommen Module im Bereich der technischen Informatik (Elektronik).

Du musst eine wissenschaftliche Abschlussarbeit im Umfang von mindestens 10 ECTS (1/3 Semester) geschrieben haben. Die Arbeit muss also eine wissenschaftliche Frage im Kontext der wissenschaftlichen Literatur besprechen und auf wissenschaftliche Weise beantworten. Das Manuskript soll den in der Wissenschaft üblichen formalen Anforderungen an Publikationen entsprechen und in der Regel mindestens etwa 750 Zeilen Text enthalten. Programmkode, Eingabe, Ausgabe, Spiegelstrichlisten und Tabellen zählen nicht zum Text. Das Thema der Arbeit muss nicht aus der Informatik kommen, es darf auch aus Gebieten außerhalb der Informatik kommen.

Du musst die englische Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) beherrschen. Weiter unten auf dieser Seite wird erklärt, wie du das nachweisen kannst.

Du musst kein Deutsch kennen. Alle Module im Studiengang Computer Science und fast alle Module im Studiengang Cyber Security werden auf englisch angeboten---nur einige nicht-verpflichtende Module im Studiengang Cyber Security sind vielleicht nur auf deutsch verfügbar.

Cyber Security und dein Visum

Wenn du ein Visum brauchst, um in Deutschland einzureisen und hier zu studieren, solltest du dich über die Wartezeiten für Visumantragstermine informieren, bevor du dich bei uns für das Studium bewirbst. Dies ist besonders wichtig, wenn du dich für den Studiengang Cyber Security interessierst.

Nachdem du einen Zulassungsbescheid zum Master Cyber Security empfangen hast, verbleiben nur zwei Monaten bis zum Semesteranfang. Danach ist der Zulassungsbescheid nicht mehr gültig. Wenn du aus einem Land wie Bangladesch, Indien, oder Pakistan kommst, wo die Wartezeiten für das Visum länger sind, dann musst du dich also für ein sogenanntes Studienbewerbervisum bewerben, lange bevor du dich für das Studium bewirbst.

Bewerbung

Wenn du dich für einen unserer Masterstudiengänge bewerben willst, musst du deine Bewerbungsunterlagen fristgerecht zu unserem Bewerbungsportal hochladen.

Die Studiengänge Computer Science und Cyber Security sind im Bewerbungsportal nur sichtbar, wenn die Bewerbungfrist für bestimmte Gruppen von Bewerber*innen geöffnet ist. Da die Bewerbungsfristen unter anderem von deiner persönlichen Situation abhängen, kann dir das Portal aber nicht sagen, welche Fristen für dich gelten. Es ist daher möglich, dass das Bewerbungsportal noch Bewerbungen annimmt, während die Bewerbungsfrist für dich bereits abgelaufen ist und deine Bewerbung nicht mehr berücksichtigt werden kann. Bitte informiere dich immer auf unserer Fristenseite, welche Fristen für dich gelten, bevor du das Formular im Portal ausfüllst.

Im Nachfolgenden liest du, welche Dokumente du bei deiner Bewerbung hochladen musst. Bei technischen Problemen mit dem Bewerbungsportal kannst du den Helpdesk unter appsupport@ticket.uni-bonn.de kontaktieren. Bei inhaltlichen Fragen über das Bewerbungsformular kannst du dich an das Zulassungsbüro unter application@informatik.uni-bonn.de wenden.

Die Frage "haben Sie bereits einen Zulassungsbescheid aus einem anderen Bewerbungsverfahren bekommen", solltest du nur dann mit "ja" beantworten, wenn du in einem früheren Semester vom Institut für Informatik der Universität Bonn einen Zulassungsbescheid für den gewünschten Studiengang bekommen hast. Zulassungsbescheide von anderen Universitäten oder für andere Studiengänge zählen nicht.

Wenn du das Online-Bewerbungsformular im Bewerbungsportal ausfüllst, benutzt du bitte immer das Noten- und Leistungspunktesystem von der Leistungsübersicht, das dir von deiner Universität ausgestellt wurde. Rechne deine ausländischen Noten und Leistungspunkte nicht in deutsche Noten und Leistungspunkte um!

Bitte gib als (erwartetes) Abschlussdatum deines Bachelorstudiums das Datum der letzten Prüfungsleistung an, nicht das, oft viel spätere, Datum der Verleihung der Urkunde. In der Regel trägst du also das Datum der Abgabe der Bachelorarbeit oder das Datum des Abschlussvortrags ein.

Bitte lade die Abschlussarbeit in der Originalsprache hoch.

Wenn die Abschlussarbeit beim Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht fertig ist und du die/der alleinige Autor*in bist, dann dürfst du dich trotzdem schon bewerben. Du musst dann aber:

  • statt der fertigen Abschlussarbeit eine Zusammenfassung hochladen (siehe unten);
  • eine Leistungsübersicht hochladen, die einen stetigen Fortschritt in deinem Studium zeigt;
  • einen Nachweis darüber hochladen, wie viele Leistungspunkte du insgesamt in deinem Bachelorstudiengang erwerben musst und wie viele Leistungspunkte du für die Abschlussarbeit bekommst;
  • die Abschlussarbeit an uns senden, sobald sie fertig ist.

Studierende mit einem Bachelor von der Universität Bonn müssen Ihre Abschlussarbeit nicht hochladen.

Wenn die Abschlussarbeit noch nicht fertig ist, oder wenn sie nicht auf deutsch, englisch oder französisch verfasst ist, musst du eine selbstgeschriebene Zusammenfassung auf englisch hochladen (keine offizielle Übersetzung). Die Zusammenfassung soll mindestens die Titelseite enthalten, die wissenschaftlichen Fragen darstellen, die du in Ihrer Arbeit beantwortest, und relevante wissenschaftliche Literatur besprechen. Mit anderen Worten: Deine Zusammenfassung soll bereits den größten Teil der Einleitung, des Literaturstudiums und des Literaturverzeichnisses deiner Abschlussarbeit enthalten.

Studierende an der Universität Bonn müssen keine Zusammenfassung hochladen.

Die Leistungsübersicht (Transcript) soll eine Erklärung des Noten- und Leistungspunktesystems enthalten.

Wenn du auch schon (ggf. teilweise) in einem Masterstudiengang studiert hast, füge dann bitte auch die Leistungsübersicht des Masterstudiums bei, auch, wenn du im Masterstudiengang noch keine Leistungspunkte erworben hast.

Aus den Leistungsübersichten soll ersichtlich sein, dass du genug Leistungspunkte in den unterschiedlichen Bereichen der Zulassungsvoraussetzungen hast. Im Zweifelsfall fügst du bitte ein Modulhandbuch deines Studiumprogramms bei, so dass wir zum Beispiel feststellen können, welche Module zu der Theoretischen Informatik gehören.

Wir wissen, dass Abschlussarbeiten in Iran weniger Leistungspunkte bekommen, als sie wert sind, und versuchen das in Betracht zu ziehen.

Bitte lade deine Bachelorurkunde(n) und gegebenenfalls Masterurkunde(n) hoch, wenn du diese schon hast. Habe aber keine Sorgen, wenn die Urkunde noch nicht verfügbar ist. Bitte gib in dem Fall im Bewerbungsformular an, wann du erwartest, deine Urkunde zu empfangen. Du kannst die Urkunde dann später nachreichen.

Wir akzeptieren als Nachweis:

  • TOEFL iBT, maximal zwei Jahre alt, mit mindestens 18 Punkten in allen vier Testbereichen;
  • TOEFL iBT mit mindestens 95 Punkten, unabhängig vom Testdatum;
  • Academic IELTS, maximal zwei Jahre alt, mit mindestens 5.5 in allen vier Testbereichen;
  • Academic IELTS mindestens 7.0, unabhängig vom Testdatum;
  • ein Zeugnis einer weiterführenden Schule in der Europäischen Union, das in Deutschland ohne Einschränkung als Hochschulzulassungsberechtigung anerkannt wird und das Englisch mit mindestens ausreichendem Ergebnis als Fach in der abschließenden Prüfung erwähnt;
  • ein Zeugnis, das bestätigt, dass du mindestens drei Jahre eine weiterführende Schule oder Universität in einem der folgenden Länder besucht hast: Antigua und Barbuda, Australien, die Bahamas, Barbados, Belize, Gambia, Ghana, Grenada, Großbritannien, Guyana, Irland, Jamaica, Kanada (außer Quebec), Kiribati, Liberia, Mauritius, Mikronesien, Neuseeland, Nigeria, Papua Neuguinea, Sambia, Simbabwe, St. Kitts-Nevis, St. Lucia, St. Vincent, Sierra Leone, die Solomon-Inseln, Trinidad & Tobago, oder die Vereinigten Staaten Amerikas.

In allen Fällen lädst du bitte einfach einen Scan des Zertifikats bzw. Zeugnisses hoch.

Wenn der Nachweis deiner Englischkenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, kannst du diese nachreichen. Bitte gib in dem Fall im Bewerbungsformular an, wann dein Test stattfindet und wann du erwartest, das Zertifikat zu empfangen

Ein Nachweis über die Unterrichtsprache in deinem bisherigen Studium wird als Nachweis von Englisch-kenntnissen nicht akzeptiert. Auch wenn dein ganzes Bachelorstudium in, zum Beispiel, Bangladesch, Indien oder Pakistan auf englisch war, musst du ein TOEFL- oder IELTS-Zertifikat einreichen.

Duolingo wird nicht akzeptiert.

Bitte gib dein Motivationsschreiben in das entsprechende Textfeld im online-Formular ein (maximal 4000 Schriftzeichen). Bitte beantworte diese Fragen in deinem Motivationsschreiben:

  • Warum bewirbst du dich für unseren forschungsorientierten Studiengang anstelle eines anwendungsorientierten Studiengangs?
  • Welche besonderen Interessen, Kompetenzen und Talente qualifizieren dich für unseren forschungsorientierten Masterstudiengang?
  • Nenn bitte unter Berücksichtigung unserer Forschungsbereiche und Arbeitsgruppen ein(e) oder zwei unserer Forscher*innen (Professor*innen, Post-Docs usw.), die du gerne als Betreuer*innen hättest, und erläutere, warum. Versuche, eine aktuelle Forschungsarbeit dieser Forscher*innen zu finden, und erkläre, welche Erkenntnisse du daraus gewonnen hast.

Lade deinen Lebenslauf als PDF hoch. In deinem Lebenslauf sollst du deine schulischen und beruflichen Aktivitäten in umgekehrter chronologischer Reihenfolge auflisten (von der Gegenwart zurück bis zum Ende der allgemeinbildenden Schule).

Du kannst auch gerne Empfehlungsschreiben von Akademikern hochladen.

Wegen der hohen Anzahl an Bewerbungen, haben wir meistens keine Zeit für Rückfragen. Wenn die anderen Unterlagen Fragen aufwerfen, suchen wir also in deinem Lebenslauf, deinem Motivationsschreiben, und deinen Empfehlungsschreiben nach den Antworten.

Wenn du bereits Studierende(r) des Instituts für Informatik oder des Mathematischen Instituts der Universität Bonn bist, brauchst du kein Motivationsschreiben einzureichen.

Wir akzeptieren grundsätzlich Dokumente auf deutsch, englisch und französisch.

Leistungsübersichte und Urkunden darfst du aktuell bei der Bewerbung auch auf afrikaans, dänisch, italienisch, katalanisch, niederländisch, norwegisch, portugiesisch, schwedisch oder spanisch einreichen. Wenn du zugelassen wirst, brauchst du aber bei der Einschreibung doch eine Übersetzung.

Wenn du ein übersetztes Dokument einreichst, musst du auch das Dokument in der Originalsprache einreichen.

Die Abschlussarbeit ist nur in der Originalsprache einzureichen. Wenn das nicht deutsch, englisch, oder französisch ist, sollst du auch eine Zusammenfassung einreichen (siehe oben).

Wenn du deine Ausbildung in China, Indien oder Vietnam absolviert hast, benötigst du eine Echtheitsbestätigung (APS-Bescheinigung) deiner Unterlagen, die von der Akademischen Prüfstelle in Peking, Neu-Delhi oder Hanoi ausgestellt wurde. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Internetseiten der deutschen Botschaften: Deutsche Botschaft PekingDeutsche Botschaft Neu-Delhi or Deutsche Botschaft HanoiDu musst die Bescheinigung nicht zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen, aber wenn du zugelassen wirst, benötigst du die Bescheinigung, um ein Visum zu erhalten und um dich einzuschreiben.

Die folgenden Dokumente werden nicht gebraucht:

  • Ein Nachweis über die Unterrichtssprache in deinem bisherigen Studium. Als Nachweis für Englischkenntnisse wird er nicht akzeptiert!
  • Empfehlungsschreiben von nicht-akademischen Arbeitgebern. Wir lesen sie nicht.

Auswahl und Zulassung

Wie es nach deiner Bewerbung weiter geht erfährst du hier.

Falls das Ergebnis deines Sprachtests, andere Prüfungsergebnisse oder deine Urkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht verfügbar waren, dann kannst du diese nachreichen. Dazu schickst du eine e-Mail an application@informatik.uni-bonn.de. Wir werden dir dann erklären, wie du die Dokumente zu deiner Bewerbung hochladen kannst.

Wir prüfen zuerst, ob du dich fristgemäß beworben hast. Dann prüfen wir, ob du aller Voraussicht nach zum Semesteranfang die Zulassungsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang erfüllen wirst, wenn nötig unter Vorbehalt eines positiven Ergebnisses des Sprachtests oder der Abschlussprüfung. Für die Prüfung der Bewerbung schauen wir grundsätzlich nur nach den eingereichten Unterlagen. Die Prüfung erfolgt unter der Verantwortung des Prüfungsausschusses und, für ausländische Bewerber*innen, einer Kommission von vier Professor*innen des Instituts für Informatik.

Wenn du die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllst, wenn deine Bewerbung unvollständig ausgefüllt ist, oder wenn Dokumente fehlen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung hätte verfügbar sein sollen, dann wird die Bewerbung abgelehnt. Im Bewerbungsportal wird der Status Ihres Antrags dann geändert auf: Ausgeschlossen weil nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wegen der hohen Anzahl von Bewerbungen, die wir bekommen, können wir im Allgemeinen leider nicht mit dir über die Gründe für die Ablehnung korrespondieren, auch wenn uns das sehr Leid tut.

Bitte schaue auf der Seite mit den Bewerbungsfristen, wann Sie hören, ob die Bewerbung angenommen oder abgelehnt wird.

Bei dem Masterstudiengang Computer Science findet bis jetzt kein Auswahlverfahren statt: Wer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, wird zugelassen (allerdings erfüllen erfahrungsgemäß nur etwa 10% der Bewerber*innen die Zulassungsvoraussetzungen).

Bei dem Masterstudiengang Cyber Security sind im Durchschnitt aber nur zehn Plätze pro Semester verfügbar. Hier findet ein Auswahlverfahren statt. Auch wenn deine Bewerbung den Status Gültig bekommt, hast du noch nicht automatisch einen Studienplatz. Die Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden aufgrund ihrer Qualifikationen geordnet und die Ersten in der Reihenfolge bekommen einen Platz angeboten. Es gibt separate Auswahlverfahren für Angehörige von EU-Mitgliedstaaten (inkl. Deutschland) und für Angehörige anderer Länder.

Falls du aller Voraussicht nach zum Semesteranfang die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst und einen Studienplatz bekommen könntest, aber noch die fertige Abschlussarbeit, Prüfungsergebnisse oder Urkunden nachreichen musst, dann bekommst du zuerst nur eine Mail, dass wir dich zulassen können, sobald die benötigten Nachweise eingereicht werden. Dieses Angebot ist immer nur beschränkt gültig. Zu den benötigten Nachweisen gehören die endgültige Leistungsübersicht deines Bachelorstudiums, die Bachelorurkunde und der Nachweis für die Sprachkenntnisse. Anstelle von der Urkunde akzeptieren wir auch eine Bescheinigung von deiner Universität, dass du alle Voraussetzungen erfüllst, um die Urkunde zu empfangen.

Studierende, die ihr Bachelorstudium am Institut für Informatik der Universität Bonn abschließen und noch auf ihre Urkunde warten, brauchen die Leistungsübersicht und die Urkunde nicht nachzureichen.

Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, alle Dokumente vorliegen, und, im Fall von Cyber Security, auch ein Studienplatz für dich verfügbar ist, bekommst du einen Zulassungsbescheid mit weiteren Informationen, wie du dich einschreiben kannst. Der Zulassungsbescheid gilt nur für das Semester, für die du dich beworben hast.

Wenn du nicht rechtzeitig anreisen kannst, um das Studium zu diesem Semester aufzunehmen, dann musst du deinen Studienanfang auf das nächste Semester verschieben.

Ein Verschiebung auf das nächste Semester im Studiengang Computer Science: Bitte teile uns mit, dass du beabsichtigst, dein Studium in einem späteren Semester aufzunehmen, damit wir mit dir in Kontakt bleiben können. Im ersten Monat des Semesters, zu dem du zugelassen wurdest, kannst du dich über unser Bewerbungsportal für das nächste Semester bewerben. Anstatt das gesamte Bewerbungsformular erneut auszufüllen, kannst du einfach dein bisheriges Zulassungsschreiben hochladen. Theoretisch ist es möglich, dass wir deine Bewerbung zum Beispiel wegen einer Änderung der Prüfungsordnung neu bewerten müssen, aber das ist sehr unwahrscheinlich. In der Regel können wir dir innerhalb eines Jahres nach deiner ursprünglichen Zulassung immer einen Zulassungsbescheid für das nächste Semester ausstellen, bevor dein Zulassungsbescheid für das laufende Semester seine Gültigkeit verliert.

Eine Verschiebung auf das nächste Semester ist beim Studiengang Cyber Security nicht möglich. Natürlich könntest du dich für das nächste Semester einfach wieder bewerben, aber dann musst du dich auch im Auswahlverfahren gegen die anderen Bewerber*innen für das nächste Semester durchsetzen. Wir können also nicht vorhersagen, ob du wieder zugelassen wirst, und können dir erst etwa zwei Monate vor Beginn des nächsten Semesters Bescheid geben.

Deine Ansprechpartner*innen

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Zulassungsbüro
Leitung: Dr. Herman Haverkort

 

Dein Ansprechpartner für:

  • alles rund um Bewerbung und Zulassung zum Studium

Sprechzeiten:

nach Vereinbarung.

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Helpdesk
bei technischen Problemen mit dem Bewerbungsportal

 

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