Sonderregelung 150 - Mastermodule im Bachelor
Aus Kulanz erlaubt der Prüfungsausschuss aktuell unseren eigenen Bachelorstudierenden, sich schon vor dem Abschluss des Bachelorstudiums für die Prüfung in maximal fünf Mastermodulen über BASIS anzumelden.
Voraussetzung für den Antrag ist, dass du im Bachelor mindestens 150 ETCS erworben hast und dass du alle Pflichtmodule abgeschlossen hast, außer gegebenenfalls der Bachelorarbeit, dem Begleitseminar und (bei Cyber-Security-Studierenden) dem Berufspraktikum. Damit verbunden ist zwingend der Antrag auf Anrechnung in unseren Masterstudiengängen. Der Antrag für beides erfolgt in Basis direkt durch eine Anmeldung zur Prüfung Sonderregelung 150 (im Bachelor Informatik Nummer 614160000 oder im Bachelor Cyber Security Nummer 614160010). Sobald dieser bewilligt ist, kann man gewisse Mastermodule belegen und sich zu zugehörigen Prüfungen anmelden.
Bestandene Mastermodule können nicht auf das Bachelorstudium angerechnet werden.
Im Master sind bis zu drei Notenverbesserungsversuche möglich. Diese dürfen dann bereits vor Antritt des Masters verwendet werden gemäß der Regelungen der Masterprüfungsordnung.