Anerkennung von externen Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen, die in anderen Fächern oder in anderen Universitäten
und Hochschule erbracht wurden, können grundsätzlich auf Antrag
angerechnet werden. Genaueres hierzu ist in den Prüfungsordnungen
unserer Studiengänge geregelt.
Um einen Antrag zu stellen, überprüfen Sie zunächst mithilfe des
Modulhandbuchs (zu finden unter Prüfungsordnung und Formulare) Ihres
Studiengangs, welche Inhalte und Kompetenzen aus welchen Modulen Sie
bereits erworben haben.
Einzureichende Unterlagen
Ein vollständiger Antrag besteht aus
- einem Antragsschreiben mit Name, Adresse, Matrikelnummer und Unterschrift sowie einer tabellarischen Übersicht, in der Sie die von Ihnen extern erbrachten Prüfungsleistungen den Modulen aus unserem Katalog gegenüber stellen, von denen Sie meinen, dass diese sich inhaltlich und im Umfang entsprechen (siehe Vorlage),
- Nachweisen der extern erbrachten Prüfungsleistungen in Kopie, z. B die Zeugnisse oder andere geeignete Bescheinigungen eines Prüfungsamtes, sowie
- Modulbeschreibungen der anzurechnenden Module.
Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich und adressieren Sie Ihn an
Prüfungsausschuss Informatik, Friedrich-Hirzebruch-Allee 5, 53115 Bonn.
Der Antrag kann per Post gesandt oder persönlich in die Briefkästen des
Prüfungsamtes im Hörsaalzentrum oder im Institutsgebäude eingeworfen
werden. Lediglich umfangreiche Modulbeschreibungen können Sie alternativ
auch per E-Mail schicken.
In die Anlage dieses Antrages gehören die Nachweise der extern erbrachten Prüfungsleistungen in Kopie, z. B die Zeugnisse oder andere geeignete Bescheinigungen eines Prüfungsamtes.
Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben.