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Anerkennung von externen Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen, die in anderen Fächern oder an anderen Universitäten und Hochschulen erbracht wurden, können grundsätzlich auf Antrag angerechnet werden. Genaueres hierzu ist in den Prüfungsordnungen unserer Studiengänge geregelt.

Um einen Antrag zu stellen, überprüfen Sie zunächst mithilfe des Modulhandbuchs (zu finden unter Prüfungsordnung und Formulare) Ihres Studiengangs, welche Inhalte und Kompetenzen aus welchen Modulen Sie bereits erworben haben.

Einzureichende Unterlagen

Ein vollständiger Antrag besteht aus

  • einem Antragsschreiben mit Name, Adresse, Matrikelnummer und Unterschrift sowie einer tabellarischen Übersicht, in der Sie die von Ihnen extern erbrachten Prüfungsleistungen den Modulen aus unserem Katalog gegenüber stellen, von denen Sie meinen, dass diese sich inhaltlich und im Umfang entsprechen (siehe Vorlage),
  • Nachweisen der extern erbrachten Prüfungsleistungen in Kopie, z. B die Zeugnisse oder andere geeignete Bescheinigungen eines Prüfungsamtes (für Bonner Studierenden z. B. ein Basisausdruck), sowie
  • Modulbeschreibungen der anzurechnenden Module (nur für Studierende anderer Hochschulen).


Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich und adressieren Sie Ihn an Prüfungsausschuss Informatik, Friedrich-Hirzebruch-Allee 5, 53115 Bonn. Der Antrag kann per Post gesandt oder persönlich in die Briefkästen des Prüfungsamtes im Hörsaalzentrum oder im Institutsgebäude eingeworfen werden. Lediglich umfangreiche Modulbeschreibungen können Sie alternativ auch per E-Mail an die Mail-adresse [Email protection active, please enable JavaScript.] schicken. 

In die Anlage dieses Antrages gehören die Nachweise der extern erbrachten Prüfungsleistungen in Kopie, z. B die Zeugnisse oder andere geeignete Bescheinigungen eines Prüfungsamtes.

Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. 

 
 
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