Universität Bonn

Institut für Informatik

Sammle erste Praxiserfahrungen – Das Berufspraktikum

Im Bachelorstudiengang Cyber Security musst du ein verpflichtendes Berufspraktikum (BA-INF 054) absolvieren. Alle Regelungen hierzu sind im Modulhandbuch aufgeführt.

Im Berufspraktikum soll die Fähigkeit, Sachverhalte der IT-Sicherheit verständlich und zielgruppengerecht darzustellen, trainiert werden. Es soll Fachwissen zur IT-Sicherheit auf praktische Fragestellungen angewandt sowie Softskills im Umgang mit verschiedenen hierarchischen Stufen innerhalb eines Unternehmens erworben werden.

1. Praktikumsvertrag

Vor Beginn des Berufspraktikum musst du die Projektegruppe BA-INF 053 erfolgreich abgeschlossen haben.

Für das Berufspraktikum musst du selbstständig eine*n Prüfende*n vom Institut für Informatik sowie ein Unternehmen (Praktikumsanbieter) finden. Eine kleine Auswahl an Praktikumsangeboten findest du hier.

Zuerst ist ein Praktikumsvertrag (entsprechend dem beigefügten Formular, oder vergleichbar) erforderlich. Dieser wird von dem/der zuständigen Ansprechpartner*in in dem/der gewählten Betrieb/Unternehmen/Behörde und dir (Praktikant*in) geschlossen.

Für den Praktikumsvertrag ist es notwendig, dass beide Vertragspartner jeweils eine Ausführung erhalten. Bitte drucke vom Vertrag also zwei Exemplare aus: sowohl für die Vorlage bei der/dem Prüfer*in als auch für den Verbleib im Betrieb/Unternehmen. 

2. Anmeldung

Nach Prüfung deiner Vorleistung (BA-INF 053 – Projektgruppe) und des Praktikumvertrags, muss der/die Prüfer*in gemeinsam mit dir den Anmeldeteil des Laufzettels für das Berufspraktikum ausfüllen und unterschreiben.

3. Rückmeldung

Als nächstes stellst du bitte dem/der Betrieb/Unternehmen/Behörde ein Exemplar des Rückmeldeformulars zur Verfügung oder verweist diese auf unsere Website.

Der Betrieb/das Unternehmen/die Behörde meldet mit diesem Formular zurück, ob das Praktikum wie vereinbart absolviert wurde.

4. Praktikumsbericht

Nach Abschluss deines Praktikums bist du dazu verpflichtet einen Praktikums­bericht (5–8 Din-A4-Seiten) zu schreiben und diesen innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums bei deinem/deiner Prüfer*in einzureichen.

Darüber hinaus hältst du noch einen Vortrag zu deinem Praktikum.

5. Bewertung

Das Praktikum gilt als bestanden, wenn der/das Betrieb/Unternehmen rückgemeldet hat, dass du das Praktikum wie vereinbart absolviert hast, der Praktikumsbericht fristgerecht bei der/dem Prüfer*in eingereicht und als bestanden gewertet wurde sowie der Vortrag zum Praktikum erfolgreich gehalten wurde.

Dein*e Prüfer*in leitet anschließend den vollständig ausgefüllten Laufzettel an das Prüfungsbüro weiter, welches dein Ergebnis in BASIS einträgt.

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