Berufspraktikum
IIn unserem Bachelorstudiengang Cyber Security ist ein Berufspraktikum (BA-INF 054) verpflichtend. Alle Regelungen zu diesem Modul sind in der Modulbeschreibung aufgeführt. In diesem Modul soll die Fähigkeit, Sachverhalte der IT-Sicherheit verständlich und zielgruppengerecht darzustellen, trainiert werden. Es soll Fachwissen zur IT-Sicherheit auf praktische Fragestellungen angewendet werden sowie Softskills im Umgang mit verschiedenen hierarchischen Stufen innerhalb eines Unternehmens erworben werden.
Ablauf des Verfahrens
Die Studierenden finden selbstständig einen Prüfer sowie ein Unternehmen (Praktikumsanbieter). Nach Prüfung der Vorleistung (BA-INF 053 – Projektgruppe) muss der*die Prüfer*in gemeinsam mit der*dem Studierenden den Anmeldeteil des Laufzettels für das Berufspraktikum ausfüllen und unterschreiben. Eine kleine Auswahl an Praktikumsangeboten findet man aus dem Universitätsnetz hier.
Zur Anmeldung ist der beigefügte Praktikumsvertrag (oder Vergleichbares) erforderlich. Dieser wird vor einer Anmeldung des Berufspraktikums von dem zuständigen Ansprechpartner in dem/r gewählten Betrieb/Unternehmen/Behörde und dem*der Studierenden geschlossen.
Erst wenn dieser Vertrag geschlossen wurde und vorliegt kann der Laufzettel von der*dem Studierenden und der*dem Prüfer*in unterschrieben werden.
Für den Praktikumsvertrag ist es notwendig, dass beide Vertragspartner jeweils eine Ausführung erhalten. Bitte drucken Sie also zwei Exemplare aus: sowohl für die Vorlage bei der*dem Prüfer*in als auch für den Verbleib im Betrieb/Unternehmen. Stellen Sie bitte dem Betrieb/Unternehmen ein Exemplar des Rückmeldeformulars zur Verfügung oder verweisen Sie auf diese Homepage.
Alle in BASIS erforderlichen Anmeldungen und Eintragungen werden vom Prüfungsamt Informatik vorgenommen.
Nach Abschluss des Praktikums gilt das Modul als bestanden, wenn der/das Betrieb/Unternehmen rückgemeldet hat, dass das Praktikum wie festgelegt absolviert wurde, wenn der Praktikumsbericht (5-8 Din-A4-Seiten) fristgerecht innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums bei der*dem Prüfer*in eingereicht wurde, dieser von der*dem Prüfer*in als bestanden gewertet und der Vortrag zum Praktikum bestanden wurde. Der*Die Prüfer*in leitet anschließend den vollständig ausgefüllten Laufzettel an das Prüfungsbüro weiter.