Auslaufen der BaPO 2011 und Überführung in die BaPO 2019
Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang "Informatik" vom 14. Oktober 2011 tritt mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft (siehe §1 (2) BaPO „Informatik und Cyber Security“ vom 10. Juli 2019).
Prüfungen gemäß BaPO 2011 können nur noch bis zum 31. März 2023 abgelegt werden.
Der Prüfungsausschuss kann diese Frist auf begründeten Antrag um sechs Monate verlängern.
Begründete Anträge auf eine Verlängerung für den Verbleib in der BaPO 2011 um bis zu sechs Monaten sind ab dem 1. Februar 2023 bis spätestens 1. März 2023 zu stellen.
Mögliche Gründe für diese Antragsstellung wären gegeben, wenn bereits alle Punkte aus den Modulprüfungen erbracht wurden oder bis 30. März 2023 erbracht werden können und die Anmeldung der Bachelorarbeit bis zum 30. März 2023 erfolgt. Antragsformular
Die Anträge sind als Scan zu senden an: pa+verbleib. Der Antrag gilt als fristgerecht eingegangen, sobald das ORIGINAL des Antrages im Prüfungsbüro Informatik per Post oder über die bekannten Briefkästen eingegangen sind.
Ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist nicht notwendig. Der Übertrag von Prüfungsleistungen wird automatisch erfolgen nach Maßgabe der BaPO 2019.
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Unterschied zwischen den beiden Bachelorprüfungsordnungen:
In der BaPO 2011 hat jeder Prüfungsversuch zwei Prüfungstermine; in der BaPO 2019 hat jeder Versuch nur einen Termin (anders gesagt: jeder Termin ist ein Versuch). Anmeldungen zu Modulprüfungen in Basis gelten also nur für den Termin, für den Sie sich anmelden. Eine automatische Anmeldung z. B. zum zweiten Termin des gleichen Jahres erfolgt NICHT.
Prüfungsversuch nach BaPO 2011
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Prüfungsversuch nach BaPO 2019
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1. Termin des Semesters
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1. Termin des Semesters
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und
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oder
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2. Termin des Semesters
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2. Termin des Semesters
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= 2 Klausuren
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= 1 Klausur
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Fehlversuche werden bei der Überführung in die BaPO 2019 übertragen.
Die erlaubte Anzahl von Fehlversuchen ändert sich nicht: drei Fehlversuche führen zum endgültigen Nicht-Bestehen eines Pflichtmoduls/Wahlpflichtmoduls.
Beispiel anhand des Moduls BA-INF 041:
Angenommen Sie haben (nach BaPO 2011) den ersten Prüfungsversuch für das Modul BA-INF 041 beim 1. Prüfungstermin sowie beim 2. Prüfungstermin nicht bestanden. Dies wird als ein Fehlversuch gerechnet. Beim Wechsel zur BaPO 2019 wird für das Modul BA-INF 041 ein Fehlversuch übertragen. Es bleiben Ihnen für dieses Modul zwei Prüfungsversuche (also noch zwei Prüfungstermine).
Die Umschreibung der Module erfolgt in der folgenden Weise:
BaPO 2011
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BaPO 2019
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BA-INF 014 + 024
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BA-INF 016 + 025
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BA-INF 024
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BA-INF 025
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BA-INF 012
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BA-INF 035
(Übunserfolg NICHT anrechenbar) |
BA-INF 033
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BA-INF 036
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Ausgeschlossen werden:
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BA-INF 014
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BA-INF 016
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BA-INF 024
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BA-INF 016
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Besonderheit BA-INF 138 (alt) und BA-INF 143 (neu):
Der Übungserfolg des bisherigen 6-CP-Moduls BA-INF 138 kann für den Übungserfolg des neuen 9-CP-Moduls BA-INF 143 auf Antrag anerkannt werden.
Eine bestandene Prüfungsleistung des bisherigen 6-CP-Moduls BA-INF 138 kann nicht für das neue 9-CP-Modul BA-INF 143 anerkannt werden.
Jedoch bleibt es möglich, beim Wechsel der Prüfungsordnung das 6-CP-Modul in diesem Umfang in den Wahlpflichtbereich auf Antrag einzubringen. Eine Belegung des 9-CP-Moduls BA-INF 143 ist dann nicht mehr möglich.