Institut für Informatik
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn


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Wechsel in die DPO 2003

Die neue DPO gilt automatisch für alle Studierenden, die sich ab WS 2003/2004 für Informatik an der Universität Bonn immatrikulieren. Bereits immatrikulierte Studierende setzen ihr Studium nach der alten DPO von 1998 fort. § 30 (4) der neuen DPO eröffnet allerdings für jeden dieser bereits immatrikulierten Studierenden die Möglichkeit zum Wechsel in die neue DPO. Ein solcher Wechsel ist nur auf Antrag möglich und ist unwiderruflich. Beim Wechsel werden Studien- bzw. Prüfungsleistungen gemäß § 29 (1) der neuen DPO übertragen und in Leistungspunkte transformiert.

  • Was habe ich zu tun, wenn ich wechseln will?
Für den Antrag auf Wechsel stehen zwei Formblätter zur Verfügung, je eines für Wechsel im Rahmen der Diplom-Vorprüfung bzw. der Diplom-Prüfung: Laden Sie sich das für Sie passende Formular herunter und füllen Sie es aus. Gehen Sie damit zum Prüfungsbüro und geben Sie den Antrag zusammen mit  anrechenbaren Scheinen ab (sofern diese Scheine nicht schon beim Prüfungsbüro vorliegen). Ihr Antrag wird dann geprüft. Sie erhalten schließlich einen schriftlichen Bescheid des Prüfungsausschusses über den erfolgten Wechsel und die angerechneten Leistungen aus der alten DPO. Sowie Sie diesen Bescheid in Händen halten können Sie Prüfungen nach neuer DPO ablegen, nicht vorher.

Wenn Sie nach alter DPO noch nicht zum Vordiplom bzw. Diplom gemeldet waren, erfolgt mit dem Wechsel zusammen automatisch die Meldung zur jeweiligen Prüfung nach neuer DPO.

  •  Sonderregelung: Prüfungen nach beiden Prüfungsordnungen
  • § 30 (6) der neuen DPO eröffnet die Möglichkeit für Studierende, die nach alter DPO ihr Vordiplom beenden, bereits Prüfungen nach neuer DPO für die Diplomprüfung abzulegen, obwohl sie ihr Vordiplom noch nicht bestanden haben. Diese im Vorgriff absolvierten Prüfungen erfolgen unter dem Vorbehalt des Bestehens der Diplom-Vorprüfung , d.h. sie verfallen, sollte das Vordiplom endgültig nicht bestanden und das Informatikstudium damit beendet sein.

    Ein solches "Hauptstudium im Vorgriff" ist allerdings nur dann möglich, wenn bereits mindestens zwei der vier VD-Prüfungen nach alter DPO erfolgreich absolviert worden sind. In diesem Fall dürfen bis zu 50 % der im Hauptstudium nach neuer DPO benötigten Leistungspunkte aus Vorlesungen, Seminaren und Praktika erworben werden, nicht aber die Punkte für die Diplomarbeit. Sowie das Vordiplom bestanden ist, können die restlichen Punkte erworben werden.

    Sollte dieser Fall auf Sie zutreffen, dann beantragen Sie den Wechsel bitte bereits für die Diplom-Prüfung ("Hauptdiplom"), auch wenn Sie gleichzeitig noch ihr Vordiplom nach alter DPO fortsetzen.

Wenn Sie weitere Fragen zum DPO-Wechsel haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro oder an den Studienberater.


letzte Änderung: 18.6.2004/RM
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