Hintergrund

Was fordern die Studenten?

Bonn (dpa) - Der Studentenprotest gegen die Finanzmisere an den deutschen Hochschulen hat verschiedene Stoßrichtungen. Beklagt werden nicht nur fehlendes Personal, enge Räume, veraltete Labors und fehlende Literatur.

Verlangt wird gleichzeitig ein bundesweites Verbot von Studiengebühren im neuen Hochschulrahmengesetz und eine grundlegende Bafög-Reform. Insgesamt soll in den Haushalten von Bund und Ländern mehr Geld für Bildung ausgegeben werden.

Personalausstattung: Mit gut 1,8 Millionen Studenten sind heute rund 75 Prozent mehr junge Leute an den Hochschulen eingeschrieben als 1977. Das Personal ist in dieser Zeit aber nur um sieben Prozent aufgestockt worden. Dies führt vor allem zu Engpässen bei der Betreuung der Erstsemester in den Massenfächern. Die Hochschulrektoren beklagen darüber hinaus vor allem die aktuellen Kürzungen in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen und Niedersachsen. Langfristig sollen in Berlin 30.000 Studienplätze wegfallen. Für die Personalausstattung sind die Länder zuständig.

Hörsäle und Labore: Formal gelten in Deutschland nur rund 900.000 Studienplätze als ausgebaut - bei mehr als 1,8 Millionen Studenten. Labore und viele große Forschungsgeräte sind nicht mehr auf dem neuesten Stand. Nach dem Hochschulbauförderungsgesetz müssen Bund und Länder dafür jeweils zu gleichen Teilen aufkommen. Seit Jahren fordern Wissenschaftsrat und Länder vergebens eine Erhöhung des Bundesanteils. Die Bundesregierung hat diesen Betrag auf 1,8 Milliarden Mark pro Jahr eingefroren, was größere Neubauprojekte kaum noch möglich macht. Die Länder sind bereits mit über einer Milliarde Mark in Vorleistungen getreten. Aus Sicht des Wissenschaftsrates müßten Bund und Länder 1,7 Milliarden Mark mehr pro Jahr für diesen Bereich ausgeben. Neu ist die Möglichkeit, Hochschulbauten auch im Leasingverfahren zu errichten.

Studienförderung: Auch die Bafög-Finanzierung teilen sich Bund und Länder. 65 Prozent zahlt der Bund, 35 Prozent die Länder. Im Sommer 1996 haben Kanzler und Ministerpräsidenten eine "grundlegende Reform" beschlossen, um die es jedoch seit Monaten Gezerre gibt. Der Bund will nicht mehr Geld ausgeben als heute, einige Länderfinanzminister wollen noch mehr sparen. Zwei Bafög-Reformmodelle liegen auf dem Tisch. Die Ländermehrheit will gleichzeitig eine Integration von Kindergeld und Steuerfreibeträgen. Am 18. Dezember wird beim Treffen der Regierungschef eine Erklärung erwartet.

Hochschulreform: Bund und Länder sind sich im Grundsatz über eine Hochschulreform einig. Die Hochschulen sollen mit dem geplanten neuen Hochschulrahmengesetz (HRG) mehr Freiraum erhalten, mit Globalhaushalten eigenständiger wirtschaften und ihre Mittel nach Leistungen zugewiesen bekommen. Ein Kriterium dabei ist etwa die Zahl der Studenten, die ihre Ausbildung zügig innerhalb der Regelstudienzeit abschließen. Die Studenten wollen darüber hinaus im HRG ein bundesweites Verbot von Studiengebühren. Dies will auch die SPD. Die CDU lehnt dies ab. Vor allem ihre Wissenschaftsminister aus Baden-Württemberg und Berlin propagieren Studiengebühren.

Studienzeiten: Mit dem HRG und auch mit einigen Landesgesetzen ist eine weitere Reduzierung der Regelstudienzeiten angestrebt. Das Studium an Universitäten soll nicht länger als neun, an Fachhochschulen nicht länger als acht Semester dauern. Von den Studenten gibt es dazu grundsätzlich keine Einwände, allerdings verlangen sie zunächst eine bessere Ausstattung der Hochschulen, damit diese Zeiten überhaupt eingehalten werden können. Gleichzeitig beklagen sie den Stillstand bei der Bafög-Reform.

Mitbestimmung: Mit dem neuen HRG sollen einige Hochschulgremien abgeschafft werden. Einige Studentenvertreter fürchten deshalb einen Verlust ihrer Mitbestimmungsmöglichkeiten, zumal sich SPD und CDU bei ihrem HRG-Kompromiß nicht über eine einheitlich verfaßte Studentenschaft verständigen könnten. Es wird im Gesetz nur eine "Kann-Vorschrift" geben. Gleichwohl wird mit dem neuen HRG aber den Ländern die Möglichkeit gegeben, den Einfluß von Studenten und Assistenten zu vergrößern und damit die Übermacht der Professoren etwas zu beschränken - im Rahmen des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 1972. Foto: AP

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