Arbeitsgrundlage AK "Ausländische Studierende" (1)
Resolution gegen den Entwurf zur Änderung der Verwaltungsvorschrift der §28 des Ausländergesetzes
Das Bundesministerium des Inneren plant mit dem Entwurf zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zum §28 des
Ausländergesetzes drastische Einschnitte in die Möglichkeit für ausländische Menschen in der
Bundesrepublik zu studieren. Der Entwurf reiht sich ein in die Verschärfungen des Ausländerrechts seit der "geistig-moralischen" Wende von 1982.
So sieht der Entwurf u.a. vor, daß
- ausländische Studierende die Regelstudienzeit nicht überschreiten dürfen,
- ausländische Studierende eine jährlich zu erneuernde Bankbürgschaft eines deutschen Bankinstituts in Höhe der Bafög-Förderungshöchstsatzes vorlegen müssen,
- sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen,
- ausländische Studierende aus Entwicklungsländern kein Aufbaustudium machen dürfen, wenn sie einen ersten Hochschulabschluß in Deutschland absolviert haben,
- ein Familiennachzug nicht gestattet ist,
- eine politische Betätigung nicht gestattet ist, wenn sie Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
- Sprachvorbereitung, studienbezogene Vorpraktika und Studienkolleg maximal zwei Jahre dauern dürfen.
Sollte dieser Entwurf in die Realität umgesetzt werden, wird der Rückgang ausländischer Studierender an den bundesdeutschen Hochschulen vorangetrieben und somit ein weiteres Abschotten Deutschlands gegenüber Menschen anderer Nationalität forciert.
Ziel der Politik muß es aber sein, daß allen Menschen die gleichen Voraussetzungen zum gemeinsamen
leben geschaffen werden.
Die Veränderungen durch den Entwurf gehen an jeglicher Realität vorbei und belegen die ausgrenzenden
Ziele desselben:
- die Regelstudienzeiten sind an deutschen Hochschulen nicht einzuhalten,
- die Bafög-Förderung reicht nicht zum Lebensunterhalt, so daß eine "Erwerbstätigkeit" dringend notwendig ist,
- nur in Ausnahmefällen wird sich ein Bankinstitut finden, daß die geforderte Bürgschaft ausstellt,
- durch den verbotenen Familiennachzug wird für die ausländischen Studierenden ein diskriminierendes Klima der sozialen Kälte erzeugt, wenn sie mehrere Jahre von ihren Familien getrennt werden.
Daher fordern wir die Bundesregierung auf, die Verwaltungsvorschrift nicht entsprechend dem Ministeriumsentwurf zu ändern, sondern für alle Menschen die Möglichkeit zu schaffen, sich durch Bildung zu qualifizieren und an der gesellschaftlichen und technischen Entwicklung teilzuhaben.
Um dies zu gewährleisten, rufen wir alle Gremien, Institutionen, Behörden etc. auf, die Verwirklichung des Entwurfs mit allen Mitteln zu verhindern.
Wir fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, die Möglichkeit zum Studium sowie die Lebens- und Lernsituation für alle Menschen/Studierende zu verbessern, egal welcher Nationalität sie sind.
Wir sehen in der Vielfalt der Kulturen in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Leben die Chance, das Ziel eines friedlichen und gleichberechtigten Lebens in einer Welt zu verwirklichen.
Arbeitsgrundlage AK "Ausländische Studierende" (2)
Ausländische Studierende unterliegen einer Reihe von diskriminierenden Sondergesetzen.
- So müssen sie beispielsweise eine Summe von 12.000 DM vorweisen, um überhaupt ein Visum für die Einreise zu bekommen.
- Wohnungssuche/Studienwohnheim
- Möglichkeit des Fachwechsels ist eingeschränkt (nur bis zum 3. Semester)
- Ausländische Studierende müssen z. Z. Studienkolleg machen, weil ihr Abitur in der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkannt wird. Während des Studienkollegs dürfen sie nicht in eine gesetzliche Krankenkasse
- Deutsch lernen (es gibt keine internationalen Studiengänge)
- Verbot der Arbeitsaufnahme während des Semesters
- Die "Bevorrechtigten-Regelung", nach der Arbeitsplätze zuerst an deutsche, dann EU-AusländerInnen und zuletzt an Nicht-EU-AusländerInnen vermittelt werden, schafft eine Drei-Klassen-Gesellschaft und drängt ausländische Studierende vom Arbeitsmarkt. Eine eigene Finanzierung des Studiums wird somit nahezu unmöglich gemacht.
- Studienabschlüsse aus dem Ausland werden in der Bundesrepublik Deutschland nicht als gleichwertig anerkant.
- Z. T. müssen sie sich schon aus dem Ausland um eine Krankenversicherung und um eine Wohnung kümmern, was nahezu unmöglich ist.
Der neue Entwurf von Innenminister Kanther sieht eine weitere Verschärfung der Bestimmungen vor:
- Die Regelstudienzeit darf nicht überschritten werden.
- Eine jährlich zu erneuernde Bankbürgschaft (in Höhe von 12.000 DM) muß vorgelegt werden.
- Keine Erwerbstätigkeit!
- Kein Studienfachwechsel und mehr!
- Kein Aufbaustudium mehr, wenn sie einen Abschluß in Deutschland haben.
- Kein Familiennachzug.
- Verbot der politischen Betätigung.
- Deutschkurs und Studienkolleg und Vorpraktika zusammen dürfen nur noch zwei Jahre dauern.
Stellungnahme von Herrn Rüttgers zu ausländischen Studenten
Rüttgers:
"Deutschland hat großes Interesse an der Ausbildung qualifizierter ausländischer Studenten an deutschen Hochschulen. Gesprächspartner und Entscheidungsträger in Deutschland, die mit unserem Land aus der eigenen Studienzeit vertraut sind, sind Türöffner für die Wirtschaft. Die Verbesserung des Studienstandortes Deutschland ist daher eine Zukunftsinvestition für unsere wirtschaftliche und wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung gehört u. a.: International ausgerichtete Modellstudiengänge; Studienangebote für ausländische Bachelor-Absolventen; Austauschkooperationen; Serviceangebote und Studienberatung sowie eine verbesserte Informationspolitik."
Links auf Ältere Presseerklärungen von Anke Brunn, Rüttgers, Kinkel etc.
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