AK Hochschulpolitik:

Grundsatzpositionen

Wissenschaft, Forschung und Lehre sind Kuturgüter, keine Waren. Deregulierung und marktliberale Ausrichtung der Hochschulen, unter Stichworten wie Hochschulmanagement oder Dienstleistungsunternehmen Hochschule, reduzieren die gesellschaftliche Dimension und die demokratische Verantwortung derWissenschaften und bergen die Gefahr der zunehmenden Abhängigkeit von Wirtschaftsmechanismen.

Wir fordern die Freiheit von Forschung und Lehre, die nicht durch ökonomische Effizienzkriterien, sondern durch ihre gesellschaftliche Verantwortlichkeit zu beschränken sind. Hierfür ist die demokratische Mitbestimmung aller Hochschulangehörigen unabdingbar; dewegen fordern wir den Ausbau und nicht die Beschneidung der Mitbestimmungsrechte.

Deweiteren fordern wir das Festhalten am Ideal einer allgemeinen Bildung und wenden uns gegen deren Aushöhlung durch Marktorientierung von Wissenschafts- und Bildungssystem. Soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit müssen leitende Kriterien für Hochschulzugang und Studienmöglichkeiten sein. Deswegen lehnen wir Studiengebühren grundsätzlich ab. Unter allen Umständen ist die materielle und personelle Ausstattung der Hochschulen durch Bund und Länder sofort und bedarfsgerecht zu erhöhen.

Finanzen und Ausstattung

Die armselige Ausstattungssituation nicht nur an der Uni Bonn ist hinlänglich bekannt. Das Bildungsbudget in der Bundesrepublik Deutschland sinkt seit den 70er Jahren kontinuierlich, während die Studentenzahlen seit 1965 um mehr als das zweieinhalbfache angestiegen sind. Die Bundesrepublik Deutschland fällt im internationalen Vergleich zunehmend zurück. Wir fordern ein Bildungsbudget, das die Grundausstattung in allen Fach- und Forschungsbereichen unter Berücksichtigung der Studentenzahlen gewährleistet. Wir fordern faire Leitstungskontrollen, die nicht aus wirtschaftlichem Kalkül heraus der Reduzierung der Studentenzahlen dienen. Wir fordern die demokratische Kontrolle der Unterstützung durch die Wirtschaft, die die Freiheit von Forschung und Lehre garantiert. Wir fordern volle staatliche Unterstützung für Studiengänge, die nicht primär dem ökonomischen Effizienzgedanken dienen und mit dem neuen Hochschulrahmengesetz einem ebenso einseitigen wie schwer erfaßbaren Leistungsgedanken zum Opfer fallen können. Wir fordern die Vermeidung eines Konkurrenzbetriebs zwischen Fakultäten und Hochschulen, in dem nach nicht eindeutig erfaßbaren Leistungskriterien um Mittel gefeilscht wird. Die Grundrechte Freiheit und Gleichheit müssen auch für die Bildung gelten.

Bafög

Unabhängig von seiner Finanzierung muß das Bafög den Studenten die Möglichkeit geben, ihr Studium voll davon zu finanzieren. Wir fordern deshalb: sofortige Erhöhung des Bafög auf mindestens 780,- DM plus Wohngeld, d. h. auf mindestens 1130,- DM. Studiengebühren werden grundsätzlich abgelehnt.

Demokratische Mitbestimmung

Für die Gewährleistung von Gerechtigkeit, von gleichen Rechten zwischen allen Angehörigen innerhalb der Hochschule, für die Gewährleistung der Freiheit von Forschung und Lehre halten wir die Beibehaltung von demokratisch strukturierten Gremien, die entscheidungs- und beschlußfähig sind, für notwendig. Wir fordern das Modell der Viertel-Parität in den Gremien, weil es eine demokratische und gerechte Verteilung der wählbaren Plätze ermöglicht. Auf diese Weise sind alle Angehörigen der Hochschule in gleichem Maße bei Entscheidungen und Beschlüssen der verschiedenen Gremien beteiligt. Da aber das Modell der Viertel-Parität nicht ab sofort realisierbar ist, fordern wir übergangsweise die Umsetzung des Kreuzwahlmodells, womit allen Hochschulangehörigen die Möglichkeit gegeben wird, einen Teil der zu wählenden Professoren in den Gremien in gleichem Maße mitzubestimmen. Wir kritisieren den Entwurf für die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG), weil darin die Existenz von wählbaren Gremien nicht mehr gewährleistet wird. Wir lehnen jegliche Beschneidung von demokratischen Mitbestimmungsrechten ab, weil dies letztendlich zu einem "Management" der Hochschulen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien führt. Als Garantie für die Demokratie in den Hochschulen ist im Hochschulrahmengesetz für alle Bundesländer die Institutionalisierung von verfaßten Studierendenschaften (AStA) zwingend vorzuschreiben. Ebenfalls ist es wichig, daß den Studierenden die Möglichkeit gegeben wird, bei der Festlegung, der Gestaltung und der Planung von Seminaren und anderen Lehrveranstaltungen mitzuwirken. Wir fordern die Institutionalisierung von gewählten Vertretungen potentiell benachteiligter Gruppen (Frauen, Behinderte, Ausländer/Ausländerinnen, ...), die in Zukunft finanziell besser unterstützt werden sollen.

Studienabschlüsse

Wir lehnen die Einführung der anglo-amerikanischen Abschlüsse Bachelor und Master wie in der HRG- Novelle vorgesehen ab, weil die nicht gründlich durchdachte und überschnelle Einführung von B.A./M.A. wie es die HRG-Novelle ermöglicht anscheinend eine reine Sparmaßnahme ist, die die Studierenden dazu drängt, die Universität frühzeitig nach sechs Semestern zu verlassen. "Außerdem erscheint die Annahme realistisch, daß ein erheblicher Teil der Studierenden in Zukunft nach Erlangung des Bachelorgrades die Hochschule verläßt, und daß nur ein Teil der Absolventen die Option, nach einer Phase des Berufstätigkeit einen Master zu erwerben, auch tatsächlich einlöst." (Referentenentwurf der HRG-Novelle) Bestehende Studiengänge (Diplom/Magister) sind gefährdet und könnten durch die Einführung von Bachelor und Master zurückgedrängt werden. Wir wissen um die potentiellen Vorteile der anglo-amerikanischen Abschlüsse wie z. B. international bessere Anerkennung (die aber auch für Diplom- und Magisterabschlüsse durch verstärkte entsprechende Bemühungen geschaffen werden kann) und eine bessere Eignung für die weniger wissenschaftlich aber mehr berufspraktisch interessierte Studierende. Allerdings müssen für eine solche Einführung demokratische, chancengleiche und strukturelle/organisatorische Rahmenbedingungen gegeben sein, die nur durch vorherige, gründliche Diskussionen und Überlegungen aller Beteiligten geschaffen werden können. Im Einzelnen fehlen in der HRG-Novelle: eine Garantie für Bafög-Zahlungen über den Bachelor hinaus, eine Garantie für Chancengleichheit im Zugang zu den verschiedenen Studiengängen (wir wollen keine Elitebildung/Selektion nach dem Bachelor), eine Garantie dafür, daß der Bachelor und der Master in sich geschlossene Studiengänge und nicht unvollständige Ausschnitte von bestehenden Studiengängen sind.

Zulassung

Wir lehnen Auswahlgespräche, wie im neuen HRG vorgeschlagen, ab, weil es nicht möglich ist, subjektive Kriterien auszuschließen, z.B. persönlicher Eindruck. Dies widerspricht der Chancengleichheit. Außerdem sind diese Gespräche zeitaufwendig und teuer. Wir fordern, das derzeitige Zulassungssystem grundsätzlich beizubehalten, jedoch mit einigen Modifikationen: so soll der Abiturdurchschnitt das wichtigste Auswahlkriterium bleiben, weil nur so die größtmögliche Objektivität gewährleistet wird. Außerdem behält das Abitur so seine Bedeutung als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Auch kann den Hochschulen nicht die Ausgabe zugewiesen werden, für die Qualifikation der Bewerber zu sorgen. Dies muß durch das Schulsystem gewährleistet sein. Trotz gewisser Mängel hat sich dieses Verfahren als das effektivste erwiesen. Wir schlagen jedoch folgende Veränderungen vor: unabhängig vom Abiturdurchschnitt soll ein geringer Prozentsatz der Studienplätze aufgrund anderer, objektiver Kriterien verteilt werden, wie z.B. Praktika, Wartezeit, Berufserfahrung, nicht jedoch durch Auswahlgespräche. Wir fordern, daß jeder Studierende das Recht hat sein/ihr Studium individuell zu gestalten. Deshalb lehnen wir jegliche Art von Sanktionen ab. Wir wenden uns insbesondere gegen Strafgebühren für hohe Semester und Zwangsexmatrikulation, und zwar aus folgenden Gründen: es gibt hundert Anlässe, warum jemand studiert. Niemand macht dies aus Spaß, weil ein langes Studium bei Bewerbungen von Nachteil ist. Die Überprüfung dieser Gründe ist bürokratisch aufwendig und subjektiv.

Wir schlagen die Bildung eines runden Tisches vor, an dem PolitikerInnen, ProfessorInnEn und StudentInnEn beteiligt sein sollen, um baldmöglichst diese Forderungen zu diskutieren und konkrete und verbindliche Lösungsvorschläge zu erarbeiten.