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Häufig gestellte Fragen

1. Wer kann die Bibliothek der Informatik benutzen?

Alle Studenten und akademischen Mitarbeiter der Universität Bonn.

2. Wer kann Medien ausleihen?

Alle Informatikstudenten (Haupt- bzw. Nebenfach), sowie alle Mitarbeiter und Dozenten des Instituts für Informatik der Universität Bonn.

3. Wie kann ich Medien ausleihen?

Zuerst muss eine Ausleihgenehmigung ausgefüllt werden. Dazu ist die Vorlage eines gültigen Studentenausweises und des Personalausweises (an der Leihstelle) erforderlich. Bitte beacheten Sie, dass der Bibliotheksausweis der ULB (Universitäts- und Landesbibliothek) in der Bibliothek für Informatik nicht benutzt werden kann.

4. Welche Medien sind ausleihbar und für wie lange?

Ausleihbücher

haben eine Ausleihfrist von 6 Wochen, die jederzeit einmal verlängert werden kann.

BIT- und Referenz- und Handapparat-bücher

können nur über das Wochenende ausgeliehen werden.

Diplomarbeiten/Dissertationen

haben eine Ausleihfrist von einer Woche, die jederzeit einmal verlängert werden kann.

Zeitschriften, LNCS, Proceedings (FOCS, STOC, etc.)

sind nicht ausleihbar.


Bitte beachten Sie, dass die Leihfrist verspäteter Medien nicht verlängert werden kann!

5. Wie kann ich die Leihfrist verlängern?

Sie können die Leihfrist:

verlängern.

Es ist unbedingt zu beachten, dass Verlängerungsanfragen nach dem Auslauf der Leihfrist nicht berücksichtigt werden können. Nur so können wir die höchste Verfügbarkeit der Bibliotheksbücher für andere Studenten sichern. 

6. Was passiert bei Überschreitung der Leihfrist?

Sobald die Leihfrist eines Mediums überschritten wurde, wird eine Erinnerungsnachricht an Ihre E-Mailadresse verschickt. Sie dürfen, bis alle von Ihnen ausgeliehnen verspäteten Medien zurückgebracht worden sind, nichts weiteres ausleihen oder verlängern.

Hier sind die Regeln und Konsequenzen:

Leihfristüberschreitung

Konsequenz

bis zu einer Woche

Ihre Ausleihgenehmigung wird für bis zu einem Monat gesperrt.

bis zu zwei Wochen

Ihre Ausleihgenehmigung wird für zwei Monate gesperrt.

bis zu einem Monat

Ihre Ausleihgenehmigung wird für sechs Monate gesperrt.

über einen Monat

  • Das verspätete Medium wird als “verloren” registriert und muss ersetzt werden. Für die Ersatzkosten werden Sie von uns belangt!
  • Alle anderen von Ihnen ausgeliehenen Medien müssen unmittelbar zurückgegeben werden.
  • Ihre Ausleihgenehmigung wird für mind. ein Jahr gesperrt.


Die Nichtbeachtung unserer Ausleihregeln kann sogar dazu führen, dass Ihre Ausleihgenehmigung dauerhaft gesperrt wird, und dass Sie keine weiteren Bücher bei uns ausleihen dürfen.

7. Hat die Bibliothek für Informatik Internetzugang?

Ja, es stehen zwei öffentliche PCs mit Internetzugang zur Verfügung, die für Recherchezwecke verwendet werden können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den kostenlosen Zugang zum gesicherten WLAN-Dienst der Universität Bonn zu nutzen. Mehr Informationen findet man unter http://www.hrz.uni-bonn.de

8. Kann ich Kopien machen?

Ja, es ist ein Kopierer vorhanden, der nur Kopierkarten – kein Geld – annimmt. Kopierkarten können in verschieden Kopierläden gekauft werden, z.B. bei Römer-Copy (Römerstraße 241, Bonn).

Institutsverweise